Tut mir leid, Du bist halt nicht Jurist ...

CrisisMaven ⌂, Dienstag, 26.01.2016, 17:54 (vor 3665 Tagen) @ Schlaumayr8152 Views

Auch wenn ich den Ton langsam frech finde:

Wie ich bereits weiter unten schrieb, bitte ich Dich um Angabe einer Quelle für eine Nichtahndung einer stattgefundenen sexuellen Handlung mit Kindern - nicht "minderjährig", sondern "Kind".

Das ist eine Frage des Tatbestandsirrtums.

Kaeme noch Bestrafung trotz Tatbestandsirrtums infrage, naemlich bei fahrlaessiger Begehung. Dies muss aber ("nulla poene sine lege") angedroht sein, der Passus fehlt aber in § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern.

Ich konnte trotz intensiver Suche nichts finden, insofern sind Deine Aussagen Ausdruck Deiner persönlichen Meinung - und die darf ja jeder mit Fug und "RECHT!!!" haben.

Ja, den kannst Du nur dann finden, wenn es den Fall schon mal gab und er abgeurteilt wurde. Auch das hatte ich erlaeutert:

Das ist in der Jurisprudenz so, dass sie fuer alle Faelle abstrakt gilt, egal, ob jemals einer eintritt.

Immer noch Fragen?

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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