Rechtlich gesehen widerspreche ich Dir ja nicht

Piter, Dienstag, 26.01.2016, 16:03 (vor 3665 Tagen) @ CrisisMaven8612 Views

Hallo CM,

Du musst es gar nicht 101 Male erklären. Die Rechtslage ist ja eindeutig.

Aber ich weigere mich einfach so hinzunehmen, dass zwei 20-jährige Männer über das Alter einer 13-jährigen getäuscht worden sind. Das halte ich für nahezu ausgeschlossen und dient nur als Schutzbehauptung.

Genauso wie ich damals (wirklich) nicht wissen konnte, dass man auf der Strasse nur 80 Km/h fahren durfte, weil ich das Schild nicht gesehen habe... In dem Fall hat es auch niemanden interessiert.

Statt einer Geldstrafe gab es dann doch noch Fahrverbot...

Aber vielleicht können sich ja wirklich bald alle Ausländer darauf berufen, dass ihnen nicht klar war, dass man Kinder, Frauen oder Pensionäre, in Ruhe lassen sollte und sie keinesfalls als Freiwild oder Selbstbedienungsladen betrachten darf.

Schließlich wurden diese Verbote alle nicht in der einzig gültigen arabischen Sprache geschrieben und nicht vom Iman ausgelegt.

Gruss
Piter


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