Lies bitte den Text, bevor Du schreibst :-)

Manuel H., Mittwoch, 27.01.2016, 13:29 (vor 3664 Tagen) @ CrisisMaven7315 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 27.01.2016, 15:45

Ja, wenn's der Feuilletonist sagt ...

. brauchen wir wirklich keine Staatsanwaelte mehr ...

"mehr als 30 Stunden" kann jeder der Pressemeldung entnehmen, das ist

länger als ein Tag. :-)

Noch einmal: "Pressemeldung entnehmen", nicht Feuilletonist! Und der von Dir weggelöschte Text des Feuilletonisten ist lesenswert.

Tut mir leid - woher weisst Du, dass die 30 Stunden lang Sex hatten?

Ich hatte an diesen Einwand gedacht und gehofft, dass Du ihn nicht verwendest. :-)

1. Eine Vergewaltigung eines Kindes ist NICHT "die hatten x-Stunden Sex", sondern eine Vergewaltigung, Du bist Dir also sicher, daß dieses Kind halt einfach nur guten oder schlechten Sex hatte?

2. Ob die zwei Erwachsenen Pausen beim Vergewaltigen machten, ist nicht relevant.

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com


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