Sorry, wenn ich langsam duennhaeutig werde ...
... aber die Rechtslage als "meine Meinung" zu "kennzeichnen", war dann doch etwas viel fuer mich.
Entschuldigung, frech wollte ich nicht sein - aber letztendlich hast Du es mir dann ja doch klar machen können (denke ich).
Strafbar macht sich der Betreffende also nur, wenn er wissen musste, dass die Betreffende jünger als 14 war.
Also unter Juristen: strafbar macht er sich in jedem Fall, wenn er den Tatbestand erfuellt.
Das koennte nach vorliegenden "Informationen" so sein.
Zur Verurteilung muss dann aber die persoenliche Schuld hinzukommen.
Ein ganz abstruses und hoffentlich nicht vorbelastetes Beispiel: einer erschiesst einen andern. Ohne Not = mindestens Totschlag, ggf. Mord ("niedere Beweggruende").
Hergang: es war ein Paint-Ball-Turnier, er ging davon aus, es handele sich um eine Paintball-"Waffe", aber jemand anderes hat ein Gewehr drunter "geschmuggelt".
Dann ist er schuldlos = straffrei.
Der "Schmuggler" kann aber wiederum schuldlos sein - wenn auch er den Irrtum nicht erkannte und nicht erkennen musste.
Und so fort ...
Und ich garantiere allen Leser(inne)n und Forist(inn)en: in einem Staat, dessen Strafzumessung anders waere, moechtet Ihr nicht leben!
Kommen ihm Zweifel daran, die er im Eifer des Gefechtes aber verwirft, handelt er fahrlässig.
Ja, je nachdem. Aber Fahrlaessigkeit ist nur bei bestimmten Delikten strafbar, bei "Kindersex" nicht. Fahrlaessigkeit wird z.B. bei Koerperverletzung/Toetung im Strassenverkehr sehr wohl geahndet, aber wie will man mit einer vermeintlich Erwachsenen "fahrlaessig Kindersex" haben?
Also, wenn sich eine 11-jährige aufbretzelt wie 16, sind die Eltern selber schuld. Ein Neuankömmling aus einem anderen Erdteil, der mit den hiesigen Gepflogenheiten (aufbretzeln) logischerweise nicht vertraut ist, kann da ja schon mal daneben liegen.
Nun ja, bei der (vermeintlichen) Sechzehnjaehrigen muss er (als Erwachsener) dennoch die Landesgesetze kennen oder auch nicht - Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht - nur Tatbestandsirrtum "schuetzt", d.h. er haelt sie z.B. (glaubhaft) fuer achtzehn (nur dann kann er gar kein Delikt mehr verwirklichen, es sei denn, er waere z.B. Lehrer).
Also lässt sich subsumieren: Wenn das 11jährige Mädel sich wie 16 aufbretzelt, darf sie sich hinterher nicht beschweren, wenn sie vorher einverstanden war.
Korrekt?
Also, abstrakt laesst sich all das nicht beantworten. Vor allem aber, auch wenn Machbuba u.U. erst zehn Jahre alt war und wie 18 ausgesehen haben mag (andere sagen, sie war 14) - ein elfjaehriges Maedchen und ein 13-jaehriges (sie kann ja dann fast vierzehn sein) hat i.d.R. (in der Regel! - Auch da kann es Ausnahmen geben - eben eine in einer Million - man gewinnt ja auch im Lotto und keiner findet das strafwuerdig!) ausgepraegtere sekundaere Geschlechtsmerkmale (Brueste, Schambehaarung), als elfjaehrige.
Drum moechte ich ungern neue Faelle konstruieren.
Noch eine Frage: Wie verhält es sich denn mit der "Konsensfähigkeit" von Kindern?
Das ganze nennt sich "rechtliche Fiktionen".
So geht man z.B. davon aus, dass ein unter zehnjaehriges Kind eben zivilrechtlich schuldunfaehig ist - verkratzt es mit dem Fahrrad das Auto des Nachbarn, dann hat der das Nachsehen, egal, ob es als Hochbegabte/r bereits einen Studienplatz an der Harvard Law School hat und gerade den Juris Doctor ueber den Verantwortungsbegriff bei Kant bearbeitet ...
ABER: auch wenn man davon ausgeht, dass ein(e) nicht Vierzehnjaehrige(r) niemals "gueltig" in sexuelle Handlungen einwilligen kann, geht es ja nicht darum, sondern darum, ob ein Taeter das erkennen koennen musste.
Hier geht es nicht um die Legaldefinitionen und Rechtsfiktionen, sondern um das Empfinden des Taeters; vorsaetzlich kann nur handeln, wer die tatbestandsmaessigen Fakten erkennt, denn nur dann kann er von der -erkannten- Tat Abstand nehmen.
Man will -im deutschen Strafrecht- niemanden verurteilen, der subjektiv keine Schuld auf sich geladen hat.
Und man braucht das auch nicht deshalb, weil man Abschreckung als Strafzweck moechte - wie man am Kachelmann-Verfahren sieht, schrecken auch Verfahren, die zu Freispruechen fuehren, genuegend ab. Kachelmann hat selbst gesagt, seitdem ist er vorsichtiger.
Inzwischen hat er geheiratet und er geht gar soweit, dass er sich mit anderen Frauen nur noch in einem Raum aufhaelt, wenn zusaetzlich seine Frau als Zeugin anwesend ist.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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