Ob 30 oder 10 oder 5 Stunden - ist doch vollkommen egal.

ebbes, Mittwoch, 27.01.2016, 15:11 (vor 3664 Tagen) @ CrisisMaven7159 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 27.01.2016, 15:28

Der Punkt ist:

Wenn ein 13 jähriges Mädchen mit 2 erwachsenen Männern, die sie erst kennenlernt, fortgeht, dann muss die Verantwortung auf den Männern liegen.

Sie müssen wissen, wenn ich mit einer Jugendlichen Sex habe, dann muss ich felsenfest beweisen, dass sie es auch wollte und sie kein Kind mehr ist.

Ein One-Night-Stand mit einem Kind muss bestraft werden. Da darf es keine Ausnahmen geben.
Auch wenn der Mann dazu gezwungen wird, sich den Ausweis zeigen zu lassen.
Er muss mit seinen Gelüsten so lange warten, bis er sicher das Alter des Mädchens kennt.
Klassenkameraden, die sich ineinander verlieben, kennen das Alter des anderen.

Es ist schwer, hier immer gerecht zu sein.

Denn theoretisch kann dich jetzt jede Frau in den Knast bringen, wenn sie nicht mehr durch körperliche Merkmale beweisen muss, dass sie vergewaltigt worden ist.

Dennoch ist es Aufgabe des Staates, die Schwachen zu beschützen.

Gruß

Ebbes

--
Jedes blinde Huhn, das an der Börse einmal erfolgreich war, denkt gleich, es sei ein Adler.


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