Es gibt "einvernehmlichen Kindersex"? Ja, ist aber strafbar...
...wenn nicht beide noch "Kinder" (s.u.) sind (§ 19 StGB), andernfalls greift § 176 StGB:
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Hier Abs. 1:
"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Zum besseren Verständnis des juristischen Begriffes "Kind" empfehle ich § 1 (1) JuSchG.
Auszug:
"Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,(...)"