Die Befragung einer minderjährigen Zeugin >1 Stunde ist unüblich

Amos, Mittwoch, 27.01.2016, 14:10 (vor 3664 Tagen) @ CrisisMaven7270 Views
bearbeitet von Amos, Mittwoch, 27.01.2016, 14:25

Hallo Crisis,

1.) Die Befragung einer minderjährigen Zeugin >1 Stunde ist unüblich und zeugt weder Neutralität noch Emphatie.

2.) Die Berliner Polizei ist in dieser Hinsicht vorbelastet:

Der "Falckenstein-Keller" war einer der Orte, in denen Mitglieder der Grünen in den ersten Jahren der Partei Kinder missbrauchten.
Eine von den Berliner Grünen eingesetzte Kommission beschrieb in einem Bericht, wie die Täter in der Berliner Pädophilenszene vernetzt waren.
Es handelt sich damals nicht um Vergewaltigung, das macht die Sache aber nicht besser.

Angenommen Du wärst der zuständige Staatsanwalt, wie würdest Du nun weiter vorgehen?

Viele Grüße
amos


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