Eine Schutzbehauptung ist kriminalistisch aufzuklaeren ...
... und im Zweifel, wenn eine Schutzbehauptung nicht widerlegt werden kann, muss freigesprochen werden. Lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen verurteilen, gehoert WELTWEIT zu den "minimal standards" der Rechtspflege.
... dient nur als Schutzbehauptung.
Das weisst Du, aus DER Entfernung???
Genauso wie ich damals (wirklich) nicht wissen konnte, dass man auf der Strasse nur 80 Km/h fahren durfte, weil ich das Schild nicht gesehen habe... In dem Fall hat es auch niemanden interessiert.
Ja, DAS Schild war aber DA. An einer 13-jaehrigen klebt aber ebensowenig wie an einer 19-jaehrigen ein Altersschild!!! Und soll jetzt, weil Du Dich mal ungerecht behandelt fuehltest, der naechste Mitmensch auch ungerecht behandelt werden???
Statt einer Geldstrafe gab es dann doch noch Fahrverbot...
Ja, tut mir leid fuer Dich, ist aber nicht vergleichbar.
Aber vielleicht können sich ja wirklich bald alle Ausländer darauf berufen, dass ihnen nicht klar war, dass man Kinder, Frauen oder Pensionäre, in Ruhe lassen sollte und sie keinesfalls als Freiwild oder Selbstbedienungsladen betrachten darf.
Es ging um einvernehmlich. Am Koelner Hauptbahnhof ging es um's Gegenteil. Langsam wird's aergerlich. Kann es sein, dass Du mit Sexualitaet ein generelles Problem hast??? Verzeih' mir die Frage, aber wer sich kriminologisch mit so etwas befasst hat, der faellt hier langsam vom Glauben ab!
Schließlich wurden diese Verbote alle nicht in der einzig gültigen arabischen Sprache geschrieben und nicht vom Iman ausgelegt.
Nein, das hat wieder damit nichts zu tun. "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht" bedeutet: wer die Rechtsvorschrift nicht kennt, wird dennoch bestraft.
Aber wer sich taeuscht im Alter, und die Rechtsvorschrift korrekt anwendet (auf's verkannte Alter) kann u.U. straffrei ausgehen!!!
Dabei werden hohe Massstaebe angelegt werden, keine Sorge.
Und: nehmen wir an, das Maedel hatte sich doll "aufgebrezelt", mit Schminke und "Wonderbra".
Im Gerichtssaal taucht sie dann aber zuechtig mit langem Kleid und maedchenhaft auf - schon hat die Verteidigung einen schweren Stand.
In solchen Faellen "Recht" zu sprechen ist schon schwer genug.
Es kommt aber noch dicker: wenn solche Vorverurteilungen, wie u.a. hier im Gelben (ich moechte nicht wissen, wie das andernorts aussieht!), ueberhandnehmen, dann kann solch ein Prozess "platzen" - denn es finden sich keine Richter mehr und keine Schoeffen/Beisitzer in GANZ Deutschland, die man nicht wegen Befangenheit ablehnen koennte!
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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