Uff, das mit dem einvernehmlichen Sex wurde aber nun wirklich 'rauf und 'runter diskutiert ...

CrisisMaven ⌂, Dienstag, 26.01.2016, 12:32 (vor 3665 Tagen) @ Manuel H.10351 Views

Mittlerweile wird ja die von der Polizei hartnäckig geleugnete Vergewaltigung von der Staatsanwaltschaft zugegeben.

Das ist schon ziemlich seit Anbeginn so. Nur die Hysterie soll halt in den "sozial(istisch)en Medien" geschuert werden.

Allerdings spricht die Staatsanwaltschaft von "einvernehmlichen Sex."
Wie ist das eigentlich juristisch möglich?

Wieso soll sprechen juristisch unmoeglich sein?

Aber, solltest Du es anders gemeint haben: es gibt vieles, das verboten, aber dennoch moeglich ist, z.B. vorgetaeuschte Entfuehrungen sind i.d.R. einvernehmlich ...

Eine 13jährige gilt als Kind und ist gar nicht juristisch konsensfähig.

Ja, aber, wie eben x-mal angesprochen - dennoch kann der "Sex" (was auch immer das ist - muss ja nicht mal Geschlechtsverkehr sein), vom "Kind" ausgehen. Kann halt. Man muss die Welt so beschreiben, wie sie ist.

Wenn dann ein Erwachsener sich -verbotenerweise- darauf einlaesst, ist das einvernehmlich - oder welchen Neusprech haetten's denn gern???

Und wenn der Erwachsene das Alter nicht erkennt, sich im Alter taeuscht, dann kann es sogar sein, dass er freigesprochen wird, denn wir haben ein Schuldstrafrecht!

Staatsanwälte sind juristische Fachleute,

Sollte man meinen ...

gehen aber mit dieser

Nicht "aber" ...

Erklärung an die Öffentlichkeit.

Erklaerung ist das richtige Wort, kein Winkelzug, nirgends ...

Vgl. (in chronologischer Reihenfolge):

Es gibt "einvernehmlichen Kindersex"

"Die" "Taeter"

Die "Lolitas"

Nicht nur ein deutsches Phaenomen

Keine "Verfuehrung Minderjaehriger"

usw. usf.

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