Das ist doch gar kein Widerspruch ...

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 27.01.2016, 02:06 (vor 3664 Tagen) @ mabraton7636 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 27.01.2016, 02:14

Ich bin Mittelschüler, Du musst mir die Sachen explizit erklären.[[zwinker]]

Ich habe mir mit einem alten Schulfreund schon vor Jahrzehnten geschworen, dass wir mal gemeinsam den Hauptschulabschluss nachholen. Denn: auf dem Formular fuer's externe Abitur wird zwar gefragt, ob man schon einen Haupt- oder Realschulabschluss hat, aber auf dem Formular fuer den Antrag auf die Hauptschul-Nichtschueler-Pruefung wird nicht gefragt, ob man schon das Abitur hat ...

Wann jetzt?
a) Sie hatte einvernehmlichen Sex mit 2 (oder mehr) Jungs, war 30 Stunden bei denen und will mit der Anzeige aus der Nummer raus.

Moeglich. ich sagte nie, es sei so gewesen.

b) Sie war wg. häuslicher Gewalt 30 Stunden weg (ob mit Sex oder ohne) kommt nach Hause und schiebt eine Vergewaltigung vor.

Ja, was ist denn daran unvereinbar???

Sie kann doch wegen b) zuhause weggelaufen und dann a) verwirklicht haben? Oder sehe ich da was nicht?

Nochmal:

1) es ist statistisch nun mal so, dass es faelschliche Anzeigen wegen Vergewaltigung gibt, um anderes zu verdecken.

2) Haematome kann man bekommen, ohne vergewaltigt oder missbraucht worden zu sein. Oder wo hatte ich beim Hochleistungssport immer meine blauen Flecken her???

3) Einvernehmlichen Sex kann es in strafbarer Form mit Kindern geben und -durch Tatbestandsirrtum- in straffreier Weise, wenn hieran auch hohe Beweishuerden geknuepft sein muessen.

Wie es genau war, wissen aber nach all dem Hickhack jetzt nicht mal mehr die Beteiligten.

Und ich haette mir gewuenscht, das mit verhindern helfen zu koennen.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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