Danke für die Aufklärung (mT)
Auch wenn ich den Ton langsam frech finde:
Entschuldigung, frech wollte ich nicht sein - aber letztendlich hast Du es mir dann ja doch klar machen können (denke ich).
Strafbar macht sich der Betreffende also nur, wenn er wissen musste, dass die Betreffende jünger als 14 war. Kommen ihm Zweifel daran, die er im Eifer des Gefechtes aber verwirft, handelt er fahrlässig.
Also, wenn sich eine 11-jährige aufbretzelt wie 16, sind die Eltern selber schuld. Ein Neuankömmling aus einem anderen Erdteil, der mit den hiesigen Gepflogenheiten (aufbretzeln) logischerweise nicht vertraut ist, kann da ja schon mal daneben liegen.
Also lässt sich subsumieren: Wenn das 11jährige Mädel sich wie 16 aufbretzelt, darf sie sich hinterher nicht beschweren, wenn sie vorher einverstanden war.
Korrekt?
Noch eine Frage: Wie verhält es sich denn mit der "Konsensfähigkeit" von Kindern?