Nein? Doch! Ohh!
Hallo CM!
Deine Argumentationen bzgl. der 30 Stunden überzeugen MICH allerdings
nicht. ICH schließe Gewalt in der Familie als Ursache für eine
Falschaussage aus.Hm.
Hm?
Durch den Eindruck den ich über das Fandungsplakat und die 2 Personen
aus der Familie bekomme, lassen für MICH diesen Schluss nicht zu.
Dazu kann ich nur sagen: auch wenn ein Kind aus einer Familie wegen z.B.
haeuslicher Gewalt "flieht", geben solche Familien in aller Regeln
Suchanzeigen auf.
Und direkt nach dem sie wieder in heimischen Gefilden auflaufen schicken sie sie zur Polizei, um die Vergewaltigung anzuzeigen?
Ne, CM!
Wenn ich falsch liege (häusliche Gewalt liegt vor) gibt es 'ne gute Flasche Whisky für Dich! (Adresse per PN).
Falls Du in dem Fall Wodka bevorzugst, lass es mich wissen.
Beste Grüße
mabraton
PS. Betreff, frei nach Louis de Funès