...fehlen ja nur noch zwei Antworten von Dreien - ganz guter Anfang (mT)

Schlaumayr, Dienstag, 26.01.2016, 17:28 (vor 3664 Tagen) @ CrisisMaven8239 Views

Fehlen nur noch Gesetzesvorschrift und Rechtsprechung...

Wie ich bereits weiter unten schrieb, bitte ich Dich um Angabe einer Quelle für eine Nichtahndung einer stattgefundenen sexuellen Handlung mit Kindern - nicht "minderjährig", sondern "Kind".

Ich konnte trotz intensiver Suche nichts finden, insofern sind Deine Aussagen Ausdruck Deiner persönlichen Meinung - und die darf ja jeder mit Fug und "RECHT!!!" haben.


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