...fehlen ja nur noch zwei Antworten von Dreien - ganz guter Anfang (mT)
Fehlen nur noch Gesetzesvorschrift und Rechtsprechung...
Wie ich bereits weiter unten schrieb, bitte ich Dich um Angabe einer Quelle für eine Nichtahndung einer stattgefundenen sexuellen Handlung mit Kindern - nicht "minderjährig", sondern "Kind".
Ich konnte trotz intensiver Suche nichts finden, insofern sind Deine Aussagen Ausdruck Deiner persönlichen Meinung - und die darf ja jeder mit Fug und "RECHT!!!" haben.