Nachfrage, gibt es nur eine Grenze unter 14 Jahren?

Piter, Dienstag, 26.01.2016, 15:30 (vor 3664 Tagen) @ Schlaumayr8666 Views

Hallo,

egal, was uns die "Rechtsverdreher" präsentieren, für mich deutet die Sachlage weiterhin sehr stark in Richtung einer Vergewaltigung hin.

Hier Abs. 1:
"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind)
vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Gilt dies dann, rein vor dem Gesetz, dann auch für alle Kinder unter 13 Jahren?
Das wäre schon ein ziemlicher Hammer. Wenn also ein Kind weit unter 13 Jahren, also nach der Definition zwischen 0-14, dann "sexuelle Handlungen" an Erwachsenen vornehmen könnte, ohne dass dieser eine Vergewaltigung durchführen würde?

Ist das so?

Wäre dies der Fall. wäre das deutsche Recht für sehr ungenügend in dieser Hinsicht.

Wer bestimmt ausserdem ob es nun eine "Vergewaltiigung" oder "einvernehmlich" war. Das Kind, welches das unter Umständen nicht einmal selbst beurteilen kann (im Falle von 13 Jahren sicher eine Auslegungssache) oder die Eltern, die in dem Fall eindeutig von Vergewaltigung sprechen und bemängeln, dass die Polizei den Fall von sich aus als "einvernehmlich" ausgelegt hat.

Gruss
Piter


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