Gib zu, Du hast ebenfalls eine Menge (wieder-) erlernt..;-)

Centao, Sonntag, 05.04.2015, 00:14 (vor 3935 Tagen) @ azur9866 Views

Bester Azur,

denn auch Du hast etwas rumgewackelt.., aber nun haben wir es. KdÖR.

Der Gesetzgeber hat öffentliche Unternehmungen als periphere Einheiten definiert. (Anstalt, Körperschaft, Träger, als Verwaltungseinheit, Lenker, Aufsicht etc. dann erst Peripherie wie z.B. Unternehmen..).

Auswahl - Zum KdÖR sagt der Gabler:
1. Begriff: Verband des öffentlichen Rechts, der außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und ggf. unter Einsatz hoheitlicher Mittel wahrnimmt.

Im Unterschied zur Anstalt des öffentlichen Rechts ist sie mitgliedschaftlich organisiert.

[By thwe way] Du weisst wie Konzernverwaltungen aufgebaut sind, nimm das hoheitliche Siegel oder die Aufgabe weg und Du bist ähnlich bei Stabsstellen & Verwaltungenseinheiten und dem Controlling, der Rechtsabteilung.. etc. (Auch hier dürfen Laien für öffentliche Verwaltung ruhig mal irren..<img src=" />).

Aber hier ging es ja auch im Kern noch um den Begriff des Unternehmens.

Du siehst nur die Unterschiede privat vs. öffentlich, ich dagegen eine Menge Gemeinsamkeiten.., auch bei öffentlichen und privaten Unternehmen.

Fazit: Staatliche Schulen können wirtschaftsjuristisch gesehen als öffentlicher Träger der Einrichtung für Schulbildung etc. keine Firmen sein, darauf wolltest Du hinaus?

Zum Begriff Firma schreibt der Gabler: Das Unternehmen wird durch den Handelsnamen des Kaufmanns (Firma) und die Rechtsform charakterisiert.

Auf die VT zur BRD-Firma über allem gestellt, gehen wir hier nicht ein.

Beste Grüße und wiederum meinen Dank,
CenTao


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