Die Sonderstellung von KdÖR und Anstalten
Bester Azur,
ist rechtlich gut erfassbar, wenn auch - wie Du schon sagtest nicht immer sauber trennbar und durch innere Gesetzgebung oft verkompliziert.
Aber ökonomisch, in ihrer Umwelt und sozial ist ihrer Wirkung (die ja beabsichtigt ist), sind diese (sorry @meph) Konstrukte von staatlichen Anstalten und Körperschaften tatsächlich firmenähnlich. Im Ziel steht nicht die private Profiterzielung, aber "gesellschaftlicher" Nutzen, oder durchaus gesellschaftlicher "Profit".
Was also sind z.B. Schulen ihrer Natur nach? Richtig, es sind staatliche "Unternehmen".
Daraus aus Deiner geliebten wikipedia-Linksammlung:
"Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts; sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip."
Die Unterscheidung ist m.E. also letztendlich vor allem juristischer Natur. Die Sonderbedingungen der kameralistischen Buchführung sind sowieso bald von Übergestern.., die Folgen von fast 2,4 Billionen € Staatsschulden lassen bald von sich hören.
Die Bezeichnung von "Firmen" durch Konstantin ist ergo sum also nicht ganz falsch..
Gruß,
CenTao
PS: Du weisst natürlich worauf ich vllt. auch hinaus wollte, diese Mär?? mit der Bundesrepublik GmbH. Da wird den Juristen immer ganz anders..
" />, aber ich halte mich hier mangels Masse gern raus.