Nein, eindeutig nicht - Eingentümerschaft, Finanzierung, Aufsichten, Weisung (ed)

azur, Freitag, 03.04.2015, 16:08 (vor 3936 Tagen) @ Centao10564 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 03.04.2015, 16:12

Allerbester Centao,

Du suchtst nur nach ähnlichem, aber übersiehst grundlegend Verschiedenes! Warum?

Wem gehört eine Privatunternehmen und wem eine öffentliche Einrichtung?

Wie werden sie finanziert? Die einen aus Gewinnen und t. w. Subventionen. Die anderen aus Steuern und Gebüren. Der Unterschied springt, wie der vorige ins Auge, oder?!

Und dann sind da noch weitere Unterschiede. Gewerbe stehen t. w. auch unter Aufsicht, aber das ist völlig ungleich zu Anstalten, Körperschaften, Behörden, wo das hier gilt:

http://www.rechtslexikon.net/d/bundesaufsicht/bundesaufsicht.htm

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/dienstaufsicht.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Fachaufsicht

Das ist nicht nur eine Wissenschaft für sich, sondern absolut entscheidend.

Auch wenn öffentliche Einrichtungen wirtschaftliche Ausrichtung erfahren und auf das Wirtschaften ausgerichtet werden, sind sie niemals so etwas wie private Unternehmen.

Weder steuerfinanzierte Schulen und Unis, noch steuerfinazierte Kommunen, noch Polizei, noch Armee, noch "you name it".

Firma ist Firma und öffentliche Verwaltung ist öffentliche Verwaltung.

Die einen arbeiten ganz vorwiegend nach Privatrecht, also BGB und dem Recht der Kaufleute, wie dem HGB, die anderen vorwiegend nach Verwaltungsvorschriften und öffentlichem Recht. So sind auch die Rechtswege gestaltet, mit denen jeweilige Konflikte geklärt werden. Die einen gehen vor die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit, die anderen vor Verwaltungsgerichte (Ausnahme u. a. Staatshaftung, und natürlich klagen Private gegen öffentliche Einrichtungen vor Vw-Gerichten).

Du und Konstantin irrt leider grundlegend, wenn ihr hier völlig unnötig vermengt.

Edit: Und wer stellt an und bezahlt? Wie ist es mit Dienstrecht und z. B. Versetzungen, Pensionierungen usw.? Nein, die Unterschiede sind immens. Es sind Äpfel und Birnen [[zwinker]].

Schöne Ostern.

Viele freundliche Grüße

azur


Edit: http://dejure.org/gesetze/LVG/3.html

Landesverwaltungsgesetz BW
Zweiter Teil - Allgemeine Bestimmungen zur Aufsicht, Aufgabenübertragung und zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (§§ 2 - 6)

§ 3
Inhalt der Dienst- und der Fachaufsicht

(1) Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf den Aufbau, die innere Ordnung, den Einsatz und die Verteilung von Personal- und Sachmitteln, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten einer Behörde.

(2) Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der fachlichen Verwaltungsangelegenheiten der Behörde.

(3) Die Aufsichtsbehörden können mit den ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden Zielvereinbarungen abschließen und von ihnen Berichterstattung, Vorlage der Akten sowie Erhebung und Übermittlung von Leistungsdaten über den Vollzug der staatlichen Aufgaben verlangen, Prüfungen vornehmen und Weisungen erteilen. Auf den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den nachgeordneten Behörden findet das Landespersonalvertretungsgesetz keine Anwendung.

(4) Die Landesregierung kann nähere Bestimmungen über die Handhabung der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht, mit Ausnahme des Geschäftsbereichs des Rechnungshofs, erlassen.

(5) Die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung, spezialgesetzliche Regelungen in diesem Gesetz und andere Rechtsvorschriften, durch die die Rechte der Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbehörden erweitert oder beschränkt werden, bleiben unberührt."

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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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