Na dann google mal mit Unikrankenhaus und Rechtsform: Massenhaft Anstalten öffentlichen Rechts - und Ausnahmen

azur, Donnerstag, 02.04.2015, 17:49 (vor 3938 Tagen) @ Centao11205 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 02.04.2015, 18:02

Hallo CenTao,

es ging ja eingangs darum, ob sozusagen 'das Gute' nur von Privaten bzw. Firmen käme (wie Waffenschmieden? Und ist nicht die Mafia quasi Privatwirtschaft), und von staatlichen Einrichtungen lediglich "Gewalt" bzw. 'das Böse'.

Wir googlen mit Rechtsform+Unikrankenhaus:

https://www.medizin.uni-tuebingen.de/Presse_Aktuell/Unternehmensdaten/Rechtsform+UKT.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Charit%C3%A9 (gleich rechts oben)...

Oder:
"Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.4.2015
Rechtsverordnung für die Universitätskliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster (Universitätsklinikum-Verordnung - UKVO)

Fundstelle und permanenter Link zu Universitätsklinikum-Verordnung - UKVO
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_i...

§ 1
Rechtsform, Dienstsiegel

(1) Das Klinikum Aachen der Technischen Hochschule Aachen (Universitätsklinikum Aachen) mit Sitz in Aachen, das Klinikum Bonn der Universität Bonn (Universitätsklinikum Bonn) mit Sitz in Bonn, das Klinikum Düsseldorf der Universität Düsseldorf (Universitätsklinikum Düsseldorf) mit Sitz in Düsseldorf, das Klinikum Essen der Universität Duisburg-Essen (Universitätsklinikum Essen) mit Sitz in Essen, das Klinikum Köln der Universität Köln (Universitätsklinikum Köln) mit Sitz in Köln und das Klinikum Münster der Universität Münster (Universitätsklinikum Münster) mit Sitz in Münster sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Universitätskliniken führen jeweils ein Dienstsiegel.

(2) Das Land stellt den Universitätskliniken die betriebsnotwendigen Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung."

Das gilt auch für weiter Krankenhäuser, die nicht priovatisiert wurden:
http://www.klinikum-wolfenbuettel.de/ueber-uns/rechtsform.html

http://www.kkhviechtach.de/ueber-uns/rechtsform-und-krankenhausstruktur.html

Damit sind also gewiss nicht alle Unikrankenhäuser Firmen, sondern sehr oft Anstalten des öffentlichen Rechts.

Auch Hamburg übrigens: "Trägerschaft
Behörde für Wissenschaft und Forschung"
http://de.wikipedia.org/wiki/Universit%C3%A4tsklinikum_Hamburg-Eppendorf

Zudem sind viele Anstalten öffentlichen Rechts, eben wie Unis und Schulen (die Masse aller Schulen) eben nicht allein als Gewaltausüber zu verstehen.
Das statistische Bundesamt basiert auch auf zwangsweise erhobenen Daten, aber nicht nur usw.

Die These, wonach alles 'Gute' nur von Privaten und alles 'Böse' nur vom Staate käme, ist schlicht an der Realität vorbei und ein Zeugnis, wohin einfach überprüfbare Vorurteile einen verleiten können.

Viele freundliche Grüße

azur


Edit: gGmbH sind auch nicht generell das Gleiche wie GmbHs, weil anderen wirtschaftlichen Zweck.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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