Todesstrafe - Es gibt kein Recht auf Leben - Nirgendwo!

Mephistopheles, Datschiburg, Freitag, 13.11.2015, 12:04 (vor 3734 Tagen) @ nereus7189 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 13.11.2015, 12:12

Was ist objektiv erwiesen und wie kann man etwas zu 100 % unanfechtbar
beweisen?
Diese Argumentation halte ich immer auch den Befürwortern der Todesstrafe
entgegen, die sich gerne mal in Rage reden, wenn es um Tod oder Leben
geht.

Eben.
Da man etwas nicht unanfechtbar beweisen kann - unsere Sinne vermitteln uns nur den Abglanz der Realität, nicht die Realität selber -, da man jemanden jedoch unanfechtbar töten kann, folgt daraus, dass es kein Recht auf Leben gibt.
Bzw. nur so lange, so lange man sein Recht auf Leben verteidigen kann.

Dieses Recht auf Verteidigung seines Lebens - das gibt es nämlich! - kann man natürlich delegieren, z.B. an den Staat.
Wenn aber der Staat selber einem das Leben nimmt, so ist jedes Recht auf Leben verloren, es sei denn...

Das gilt nicht nur für den Einzelnen, sondern insbesondere für Kulturen


Gruß Mephistopheles


@nereus:
Bevor du wieder das Wirken des Teufels entdeckst, sei dir erklärt:

Satanisch ist es, wenn hier irgendjemand von einem abstrakten Recht auf Leben fabuliert, jedoch die Pflicht der Verteidigung des eigenen Lebens oder des Lebens seiner Kultur unerwähnt lässt. Das ist letzten Endes dasselbe.
Ein Individuum kann nur überleben in einer Kultur. Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


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