ich schon :-(

nereus, Freitag, 13.11.2015, 08:19 (vor 3734 Tagen) @ software-engineer8702 Views

Hallo Software-Ingenieur!

Du fragst: Gibt es denn in der "BRD" keine Meinungsfreiheit?

Natürlich nicht, denn wenn die propagierte Meinungsfreiheit Ausnahmen schafft, dann gilt selbstverständlich keine Meinungsfreiheit mehr. Entweder darf man alles sagen oder man darf es nicht.

Der viel zitierte Einwand .. Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgb/gesamt.pdf

.. ist zwar sachlich akzeptabel um Menschengruppen zu schützen, wird aber in der Praxis regelmäßig ausgehebelt und mißbraucht.
Wer ein historisches Ereignis in Frage stellt, stachelt nicht automatisch zu Haß oder gar zur Gewalt auf. Hier werden Dinge unzulässig miteinander verknüpft.

Juristisch einwandfrei (wenn auch sonderbar) wäre es, wenn das Gesetz sagen würde: Wer objektiv erwiesene Tatsachen leugnet, wird bestraft.

Schon aus dieser Konstellation ergibt sich, daß die meisten Leute beim Verlesen einer solchen Anklage leichte bis schwere Bauchschmerzen bekämen.
Was ist objektiv erwiesen und wie kann man etwas zu 100 % unanfechtbar beweisen?
Diese Argumentation halte ich immer auch den Befürwortern der Todesstrafe entgegen, die sich gerne mal in Rage reden, wenn es um Tod oder Leben geht.
Da die Besatzer-Juristen aber wissen, daß sie sich hier auf extrem schlüpfrigem Parkett bewegen, verfassen die das Gesetz zunächst akzeptabel, um dann bei der Anwendung/Umsetzung in die Rechtsprechung drittklassiger Diktaturen zurückzufallen.
Wie verblödet das System mittlerweile ist, beweist der Hamburger Richter selbst.

Vorsitzender: „Ich denke, Sie wollen sich hier im Gerichtssaal nicht erneut strafbar machen! Es ist müßig, mit Leuten zu diskutieren, die keine Fakten akzeptieren.“
Angeklagte: „Woher wissen Sie es denn?“
Vorsitzender: „Ich muss Ihnen auch nicht beweisen, dass die Erde rund ist.“

Quelle: http://www.bild.de/regional/hamburg/neofaschismus/beschaemende-szene-vor-gericht-blumen...

Daraus folgt, daß auch die Behauptung, die Erde sei nicht rund, strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Warum?
Nun, der Richter bemängelte nicht irgendwelche Aufrufe zum Haß gegen eine Menschengruppe, sondern er bemängelte die Nichtakzeptanz eines angeblichen Faktums.

Das setzt sich hier fort.

Angeklagte: „Es handelt sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Meinung!
..
Vorsitzender: „Ich finde es bedauerlich, dass eine Frau, die in so hohem Alter noch so eloquent ist, ihre Energie dafür hergibt, so einen haarsträubenden Unsinn zu erzählen. Sie haben mir ja im Vorfeld von ihren vielen Terminen berichtet. Ich weiß nicht, wo Sie auftreten und wer den Mist, den Sie erzählen, überhaupt noch hören will.

Das, was man der Inquisition noch heute vorwirft, wird im Jahr 2015 ganz real praktiziert.
Die Angeklagte glaubt etwas anderes als der Richter und die Staatsmafia.
Es ist völlig belanglos, ob Frau Haverbeck jemand zuhört oder nicht, so wie es dem Richter egal sein kann, ob die Angeklagte ein Kostüm oder einen Hosenanzug trägt.

Und jetzt kommt der ultimative Beweis!

„Bei Ihnen habe ich die sichere Erwartung, dass Sie es wieder tun werden, darum kann ich Ihnen auch keine Bewährung mehr geben.“

Eine 87-Jährige wird in diesem Affenstaat nicht verurteilt, weil sie einen Gewaltaufruf gegen Menschen startete oder wiederholte, sondern weil sie eine Meinung zu einem historischen Geschehen hat und sich nicht scheut, selbst unter Androhung von Strafe, diese Meinung auch weiterhin auszusprechen.
Wir sehen also hier recht anschaulich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis der Rechtsprechung.

Und auch Teil 2 des 130er greift nicht.

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet ..

Wo hat die Angeklagte Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit beschimpft oder verleumdet, wenn sie ein Zeitgeschehen anders deutet?
Und der 130a ist nur ein verräterisches Anhängsel, um das Unmögliche doch noch zu ermöglichen.

Wenn man 130 (und noch so manch anderen Paragraphen) konsequent anwenden würde, dann säßen längst Mitglieder der Bundesregierung und des Parlaments oder Vertreter des Medien-Bordells wegen Verleumdung und Hetze im Knast - siehe die zahlreichen kriegerischen Ereignisse der letzten 20 Jahre, welche finanziell, logistisch und propangandistisch unterstützt wurden!

Diese verlogene Mafia hat kein Problem mit Millionen von Toten und kuschelt mit den Aggressoren, jault aber auf, wenn eine unerschrockene 87 jährige Oma um ihr Rederecht kämpft.
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Wieso werden dann die Leugner des Dresdner "Bombenholocaust" nicht bestraft?

Der Jurist würde jetzt wohl antworten: Wo kein Kläger .. auch kein Richter.
Andererseits ist das öffentliche Zeigen von verbotenen Symbolen strafbar.
Wer also mit der Hakenkreuz-Binde wortlos durch die Straßen läuft, dem droht eine Verurteilung, wer dagegen die Bombardierung einer Großstadt einfordert, bekommt sogar finanzielle Zuwendungen vom Affenstaat.

Der Beweis, daß in diesem „Wohlfühl-Regime“, etwas oberfaul ist, braucht nicht mehr erbracht zu werden. Es ist sprichwörtlich: OFFENKUNDIG

Und nebenher verkauft man Panzer an das saudische Blutsäufer-Regime, das den Glaubensabfall mit dem Tode bestraft.

Vielleicht sind das „Brüder im Geiste“ denn es geht ja beiden Staaten um einen Glaubensabfall.

Gibt es zwischen diesen Sachverhalten einen Zusammenhang?

War das jetzt ernst gemeint?

mfG
nereus


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