Das ist falsch - in jeder Feudalgesellschaft gab neben Lehenswirtschaft auch Privateigentum
... zwischen Feudal- und Eigentumssystemen.
Was soll denn das? Wie wir sahen, und wie sich leicht überprüfen lässt, muss jede Feudal"system" ein "Eigentumssystem" geben.
Lehenswirtschaft geht jedoch gar nicht ohne Verfügungsrechte.
Sobald es Recht gibt, gibt es auch rechtlichen Schutz von dem eigenen Sachen der Rechtsadressaten.
Deshalb kann ich mich, bzw.
Heinsohn nur wiederholen:
Und was soll jetzt das, einfach wieder das exakt das selbe Zitat, wie in dem Post davor, reinzuklatschen?
Wiewohl es stimmt, dass nur Menschen über das bloße Produzieren
hinausgelangen, das auch Bienen und Bieber beherrschen, so tun
es doch nur solche Mitglieder der Gattung, die zusätzlich zum
Besitz auch Eigentum haben. Es ist die Zweiteilung der Realität
in die physische Welt des Besitzes sowie die nicht-physische Welt
der Eigentumstitel, die nicht nur eine, sondern zwei Einkommensquellen zur
Verfügung stellt. Dieses Duo sorgt für die massive Überlegenheit der
Eigentumsgesellschaften über die Stammesgemeinschaften und die
Befehlsysteme Feudalismus und Kommunismus, die mit bloßem Besitz auskommen
müssen.
Anstatt die Dir dazu mitgeteilten Dinge zu berücksichtigen, einfach so wiederholen?
Kann da wiederum nur wiederholen, dass Heinson bei Dingen mit rechtlichen Bezug oft deutliche Schwächen zeigt, wie sonst z. T. auch.
In rechtlichen Gesellschaften konnte natürlich z. B. der rechtliche Schutz des Eigenen beansprucht werden. Und es gab eben nie allein die Lehnswirtschaft, und nie nur Lehensbesitz, sondern immer auch Privateigentum von welchen, die frei über ihr Eigentum verfügen konnten.
Von allem gibt es Mischformen. Aber in der Reinform ist es nun einmal so.
Und wo bitte soll es was für eine Reinform gegeben haben?
Das ist eine leere Fiktion, gegen die alle Tatsachen sprechen.
Für den Feudalismus kennzeichnend ist die Lehenswirtschaft. Aber man kann nicht darauf reduzieren, dass es über die Lehenswirtschaft hinaus kein Eigentum gab. Das war weder im alten Rom so, noch im feudalen Europa.
Belehnte Gefolgsleute hatten zumeist auch nicht nur Lehensbesitz, sondern daneben weiteres Eigentum, wie die Allods. Und auch das kirchliche Eigentum genoss rechtlichen Schutz (sogar verstärkt, weil es sich um Sakralgegenstände handelte).
In allen alten Rechtsquellen geht es auch um den Schutz von Eigentum.
Und: in der Lehenswirtschaft muss es ja ein Verständnis und eine Regelung von Besitz und Eigentum gegeben haben, weil ja bei der Belehnung Besitz- und weiter Nutzungsrecht eingeräumt werden, aber nicht Eigentum übertragen wird (das kam zum Ende der Feudalgesellschaften, als ehemaliger Lehensbesitz in Privateigentum verwandelt wurde - Allodifikation).
Selbst die geringsten hatten Eigentum an ihren sogenannten sieben Sachen, und dann gab es eben immer auch das: "Das Allod (altniederfränkisch allÅd, „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und Åd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen,[1] bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein städtisches Grundstück respektive ein Anwesen), über das dessen Besitzer (Eigner, der Erbherr oder die Erbfrau) frei verfügen konnte."
Das waren nicht nur Besitzer, wie Lehnsnehmer, sondern Eigentümer.
Es gab immer neben dem Lehen, auch Privateigentum, und z. B. Eigentum der Kirche.
Am Ende wurde dann auch der Lehensbesitz privatisiert:
"Die Umwandlung von Benefizien in Eigengut wird entsprechend als Allodialisierung bezeichnet. Über ein als Odal bezeichnetes Eigentum durfte der jeweilige Besitzer dagegen nicht frei verfügen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Allod
Und solche Allodialisierung hat es schon im römischen Reich gegeben.
Was windest Du Dich eigentlich wieder so herum?
Es ist irrig anzunehmen, dass es eine Reinform von Lehenswirtschaft gegeben hätte, wo es nur Besitzer gab.
Das war noch nicht einmal so in der asiatischen Produktionsweise, die auch deshalb so relativ stabil gewesen sein soll, weil die Verfügungsrechte an Grund und Boden restriktiv geregelt waren.
Und wer es nachprüfen will, der bitte hier entlang: https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Historische_Rechtsquelle
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Historische_Rechtsquelle_%28Deutschland%29
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Rechtsquelle_des_Mittelalters
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Antike_Rechtsquelle
Das Bedürfnis und auch Erfordernis die eigenen Interessen, Sachen und Rechte zu schützen, war doch schon ewig gegeben. Selbst in vorrechtlichen Gemeinschaften bleiben Verletzungen der Interessen eines Menschen zumeist nicht ohne Folgen, und es gibt Regelungen, wie ein Ausgleich stattzufinden hat, damit der Friede (und sei es der mit den Ahnen oder Göttern) wieder hergestellt wurde (wie Wesel es ja genau zu vorrechtlichen Gemeinschaften darlegt).
Du kannst nun noch ein paar Mal das (nicht ausreichende) Zitat Heinsons bringen, aber was soll das.
Überprüf doch lieber, ob das stimmen kann, was z. B. der Gunnar, der noch nicht zeigte, dass er sich mit dem Recht beschäftigt hat, da so erklären will. Dann drängt sich auf, dass da von etlichen geirrt wird, wie sich leicht erkennen lässt.
--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.