Hatten wir schon oft - und auch im Feudalismus gab es Eigentum

azur, Freitag, 28.08.2015, 16:04 (vor 3800 Tagen) @ Zarathustra6081 Views

Hallo Zara,

hierzu:

Der kapitalistische Kollektivismus unterscheidet
sich vom feudalistischen dadurch, dass der Obereigentümer (Staat) dem
Untereigentümer gegen Schutzgeldzahlung Privateigentum erlaubt und
garantiert. Privateigentum ermöglicht,

Erstens: Eigentum ist ein Rechtsinstitut, dass es schon sehr lange gibt, und auch in Gesellschaften, die wir heute als Feudalgesellschaften bezeichnen.

(In Feudalgesellschaften gabe es neben Lehensbesitz auch immer Privateigentum.)

Zweitens: Obereigentum ist ein überkommener Begriff für Eigentum, so wie Untereigentum ein überkommener Begriff für Besitz ist.

Der Staat stellt das Rechtsinstitut Eigentum und garantiert dessen Schutz. Der Staat kann bekanntlich auch in Eigentum eingreifen, z. B. durch Enteignung, sowie wenn er den Handel und die Nutzung einschränkt. Insofern, und aus weiteren Gründen, steht er über dem Eigentümern (und ist zu dem auch Eigentümer von Sachen). Aber er ist kein Obereigentümer (ehemals für Eigentümer), der Eigentum an Untereigentümer (ehemals Besitzer) gibt, wie es immer wieder falsch suggerieren könnte.

Das könnte man allenfalls für die Lehenswirtschaft sagen, die für den Feudalismus als kennzeichnend gilt: https://de.wikipedia.org/wiki/Feudalismus#Merkmale

"Das feudum ist ein zum Lehen (also ein im anfänglichen Grundprinzip nur zur Leihe), übertragenes beneficium,"

Also der Lehensherr ist der Eigentümer einer Sache, (damals stellenweise Obereigentümer genannt) und überträgt deren Besitz an der Sache den Lehensträgern (gegen Treue und Gehorsam):

"Unter Lehen – lat. feudum, feodum, beneficium – verstand man eine Sache (Grundstück, Gut), die deren Eigentümer (Lehnsherr) unter der Bedingung gegenseitiger Treue in den erblichen Besitz des Berechtigten unter dem Vorbehalt des Anheimfalls an sich selbst übergeben hatte. Das Lehen beinhaltete ein ausgedehntes erbliches Nutzungsrecht an der fremden Sache, die zugleich zwischen diesem und dem Berechtigten ein Verhältnis wechselseitiger Treue begründen und erhalten sollte. Das Wort beneficium bezeichnete dabei nicht nur die mit dem Lehen verbundenen Güter – diese wurden normalerweise feudum genannt –, sondern auch die damit verbundene Rechtsbeziehung.

Eigentümer war der sogenannte Lehnsherr (Lehnsgeber, dominus feudi, senior), meist der Landesherr bzw. der oberste Monarch. Lehensempfänger oder Lehensträger war dessen Vasall (Lehnsmann, vassus, vasallus = der Knecht). Beide schworen sich einen Lehnseid. Die dem Vasallen zustehende Berechtigung näherte sich dem tatsächlichen Eigentum so sehr an, dass man diese als nutzbares Eigentum (dominium utile) und das Recht des eigentlichen Eigentümers als Obereigentum (dominium directum) bezeichnete. Das Lehen (Lehnsgut) bestand zumeist aus einem Grundstück oder einem Komplex von Grundstücken, aber auch aus bestimmten Nutzungs- und Abgabenrechten."
usw.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lehnswesen


Neben dem als Lehen Vergebenem gab es aber, wie gesagt, auch im Feudalismus anderes Eigentum, etwa das der Kirche oder das von Privaten: das Allod.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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