Kannst Du bitte klarer stellen: Sowohl Kontraktschulden, sondern auch Steuern müssen getilgt werden

azur, Samstag, 29.08.2015, 03:51 (vor 3800 Tagen) @ Phoenix55782 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 29.08.2015, 03:55

Hallo P5,

hierzu bitte:

sondern stets
als Schuldentilgungsmittel für zuvor eingegangene Schuldkontrakte dient.

Oder zur Tilgung von gesetzlichen Forderungen, wie etwa Schadenesersatz oder Steuern. Es gibt ja immer beides: Rechtsgeschäftlich begründete und gesetzlich begründete Forderungen.

Das weißt Du ja auch, aber imho kann man es so verstehen, dass diese nur für Kontraktschulden dienen.

Und schreibst imho völlig richtig:

Die periodisch zu leistende Zwangsabgabe an den Staat (Steuer) definiert
das Schuldentilgungsmittel (=Geld) und eröffnet die erste terminfixierte
Schuld, die mit dem Schuldentilgungsmittel zu tilgen ist. Der daraus
folgende Zwang der privaten Wirtschaftssubjekte zur Erwirtschaftung eines
Surplus zur Bedienung dieser Abgabenschuld, führt zur Eröffnung von
Schuldkontrakten unter den privaten Wirtschaftssubjekten, die einerseits
Geld-Derivate schöpfen, mit deren Hilfe das Schuldentilgungsmittel
(Bargeld, Gold, etc.) erwirtschaftet werden soll und die andererseits mit
Geld oder Geld-Derivaten zum Termin zu tilgen sind."

Kannst Du vielleicht so zusammenfassen, dass klarer ist, dass das Schuldtilgungsmittel zu Tilgung sowohl gesetzlich begründeten Forderungen bzw. Schulden (z. B. Steuern), als auch zur Tilgung einer vertraglich (bzw. fachsprachlich: rechtsgeschäftlich, bei dottore Kontraktschuld) begründeten Schuld dienen?

Und auch das gefällt mir gut:


-> Das waren 3 lange Sätze, die den Debitismus im Kern beschreiben.
Hinzufügen würde ich aber noch Folgendes:

"Sobald also Geld oder Geld-Derivate existieren, ist auf der anderen Seite
der Bilanz eine Schuld offen, die in Geld oder Geld-Derivaten zum Termin zu
leisten ist. Weil Schulden im Debitismus nominal fixiert sind, die Preise
der Pfänder aber schwanken können, darf gesamtwirtschaftlich betrachtet,
die Gesamtverschuldung (Privat+Staat) nicht sinken, um einen deflationären
Domino-Effekt ("Reißen des debitistischen Kettenbriefs") zu vermeiden.
Realiter sorgen systemische Effekte für ein stetiges Ansteigen der
Gesamtverschuldung. Dieser Prozess endet nach einer allgemeinen privaten
und/oder staatlichen Verschuldung und der damit ausbleibenden
Neuverschuldung in sich selbst."

Vielen Dank, obgleich ich mir nicht durchweg sicher bin, ob das in jedem Detail stimmt.

Wenn z. B. eine Zahlschuld mittels Bezahlung mit dem Schuldtilgungsmittel Geld beglichen wurde, dann ist sie aus der Bilanz von Gläubiger und Schuldner heraus (Verpflichtung erfüllt, Schuld erloschen).

Das Geld ist dann bei dem bisherigen Gläubiger. Und diesem Geld stehe dann welche Schuld gegenüber, wenn Du schreibst:

Sobald also Geld oder Geld-Derivate existieren, ist auf der anderen Seite
der Bilanz eine Schuld offen

Wessen Schuld? Worauf bzw. was zu leisten? An wen?

Welche Schuld soll auf Grund der Existenz eines Barvermögens bestehen?

Klar ist, wenn jemand Geld hat, und zu einer Zahlung verpflichtet ist, dann muss er davon zahlen. Wenn jemand Geld hat, und zu keiner Zahlung verpflichtet ist (alle Rechnungen bezahlt und keine Steuerlast), dann steht dem Eigentum an dem Geld keine Schuld gegenüber.

Viele freundliche Grüße

azur

+ hab ein schönes Wochenende (auch anderen)

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