Eigentum kann es nur in einer Rechtsordnung geben
so tun
es doch nur solche Mitglieder der Gattung, die zusätzlich zum
Besitz auch Eigentum haben.
Wer den rechtlichen Schutz seines Eigen beanspruchen oder genießen kann, der hat Eigentum.
Wer einen Richter finden kann und einen Apparat, der die Rechte auch durchsetzt.
Feudalgesellschaften sind doch aber grundsätzlich davon geprägt, dass ein Lehensherr einem anderen die Nutzung einer Sache erlaubt. Damit war der Gefolgsmann dazu berechtigt, aber eben nicht zur Übertragung an andere (es gab Erbregelungen, aber sonst nicht). Der Gefolgsmann ist also kein Eigentümer an der Sache. Über das Recht die Sache einem anderen zu übertragen sowie andere von der Nutzung auszuschließen bzw. Nutzungsrechte zu erteilen, befand weiter allein, was für ein Wunder, der Lehensherr.
Daneben gab es aber wie gesagt auch kirchliches Eigentum und Allods. Freie Herren und Freibauern konnten ganz allein bestimmen, wenn sie etwas von ihrem Grunde verkaufen wollten. Und das passierte auch ständig.
So wie die Lehen in der Regel ohnehin nur Immobilien waren, wobei allerdings auch verbundene Mobilien gehörten.
Eine z. B. Viehherde, welchem einem Freibauern oder anderen Freien gehörte, war nur sein Eigentum, und er konnte frei darüber verfügen.
Dass Gesellschaften, die den Schutz des Eigen von Menschen gewährleisten konnten, per Recht, Gesetz und Exkutive, attraktiv waren, wie Heinson schreibt, ist nicht verwunderlich.
Aber leider hat Heinson schon oft gezeigt, dass er rechtliche Dinge, wie Besitz und Eigentum, nicht gut kennt.
Da muss man sich mal ansehen, wie gut Marx, auf den sich auch dottore beruft, das beherrscht. Der hat auch das Recht intensiv studiert, bei den den besten Lehrern seiner Zeit.
Wenn jemand über rechtliche Dinge, wie Besitz und Eigentum reden will, sollter er sie sich gründlich besehen haben und nicht einfach so darauf los verwenden.
Im Feudalsystem ergingen immer Rechte zur Nutzung von Lehensgut - so ist das nun mal definiert. Das ist ohne das Verstehen von dem, was der Gefolgsmann darf und was eben nicht, nicht möglich. Und wie gesagt: Es gab daneben noch weiteres rechtlich geschütztes Eigen.
Viele freundliche Grüße
azur
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
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