Nein, eher nicht

Rybezahl, Freitag, 28.08.2015, 23:20 (vor 3801 Tagen) @ azur5689 Views

Ginge es nicht auch ohne den, leider falschen, Satz mit dem Geld?

Das möchte ich ungern. Natürlich leitet sich aus dem Besitz von Geld kein Zwang zur Leistung ab. Darum geht es mir gar nicht. Auch nicht um juristische Feinheiten der BRD.
Es ist eher eine staatlich garantierte, von einer bestimmten Leistung unabhängige Forderung. Umlauffähige Schuldscheine. Je nach Perspektive, die man einnimmt.

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