Kreditmenge = Guthabenmenge
Hallo Azur!
Für eine besser ausformulierte Definition fehlt mir grad die Zeit, aber gerne gehe ich auf deine Kommentare ein.
Hallo P5,
hierzu bitte:
sondern stets
als Schuldentilgungsmittel für zuvor eingegangene Schuldkontrakte
dient.
Oder zur Tilgung von gesetzlichen Forderungen, wie etwa Schadenesersatz
oder Steuern. Es gibt ja immer beides: Rechtsgeschäftlich begründete und
gesetzlich begründete Forderungen.
Richtig. Der Zusatz "und Forderungen des Staates gegen seine Wirtschaftssubjekte" würde den Satz vervollständigen.
Das weißt Du ja auch, aber imho kann man es so verstehen, dass diese nur
für Kontraktschulden dienen.Und schreibst imho völlig richtig:
Die periodisch zu leistende Zwangsabgabe an den Staat (Steuer)
definiert
das Schuldentilgungsmittel (=Geld) und eröffnet die erste
terminfixierte
Schuld, die mit dem Schuldentilgungsmittel zu tilgen ist. Der daraus
folgende Zwang der privaten Wirtschaftssubjekte zur Erwirtschaftung
eines
Surplus zur Bedienung dieser Abgabenschuld, führt zur Eröffnung von
Schuldkontrakten unter den privaten Wirtschaftssubjekten, die
einerseits
Geld-Derivate schöpfen, mit deren Hilfe das Schuldentilgungsmittel
(Bargeld, Gold, etc.) erwirtschaftet werden soll und die andererseits
mit
Geld oder Geld-Derivaten zum Termin zu tilgen sind."
Kannst Du vielleicht so zusammenfassen, dass klarer ist, dass das
Schuldtilgungsmittel zu Tilgung sowohl gesetzlich begründeten Forderungen
bzw. Schulden (z. B. Steuern), als auch zur Tilgung einer vertraglich (bzw.
fachsprachlich: rechtsgeschäftlich, bei dottore Kontraktschuld)
begründeten Schuld dienen?
Geht das nicht aus dem Absatz hervor? Kontraktschulden dienen der Erwirtschaftung des Steuertilgungsmittels und können entweder mit Geld-Derivaten (Giralgeld) oder dem Steuertilgungsmittel selbst (Bargeld) getilgt werden.
Und auch das gefällt mir gut:
-> Das waren 3 lange Sätze, die den Debitismus im Kern beschreiben.
Hinzufügen würde ich aber noch Folgendes:"Sobald also Geld oder Geld-Derivate existieren, ist auf der anderen
Seite
der Bilanz eine Schuld offen, die in Geld oder Geld-Derivaten zum Termin
zu
leisten ist. Weil Schulden im Debitismus nominal fixiert sind, die
Preise
der Pfänder aber schwanken können, darf gesamtwirtschaftlich
betrachtet,
die Gesamtverschuldung (Privat+Staat) nicht sinken, um einen
deflationären
Domino-Effekt ("Reißen des debitistischen Kettenbriefs") zu vermeiden.
Realiter sorgen systemische Effekte für ein stetiges Ansteigen der
Gesamtverschuldung. Dieser Prozess endet nach einer allgemeinen
privaten
und/oder staatlichen Verschuldung und der damit ausbleibenden
Neuverschuldung in sich selbst."
Vielen Dank, obgleich ich mir nicht durchweg sicher bin, ob das in jedem
Detail stimmt.Wenn z. B. eine Zahlschuld mittels Bezahlung mit dem Schuldtilgungsmittel
Geld beglichen wurde, dann ist sie aus der Bilanz von Gläubiger und
Schuldner heraus (Verpflichtung erfüllt, Schuld erloschen).Das Geld ist dann bei dem bisherigen Gläubiger. Und diesem Geld stehe
dann welche Schuld gegenüber, wenn Du schreibst:
Sobald also Geld oder Geld-Derivate existieren, ist auf der anderen
Seite[/b]
der Bilanz eine Schuld offen
Wessen Schuld? Worauf bzw. was zu leisten? An wen?
Moment! Es geht immer um die ursprüngliche Schuld, aus der das Geld (Bargeld) bzw. Geld-Derivat(Giralgeld) das Licht der Welt erblickte. Wenn du mir bereits vorhandene (!) 10€ borgst und ich dir die 10€ in einer Woche wieder zurückgebe ist weder Geld entstanden, noch durch Tilgung der Schuld entwertet worden. Nichtsdestotrotz existieren die 10€, weil irgendjemand bei der Geschäftsbank einen Kredit aufnahm (entweder ausbezahlt als Giralgeld oder, wenn die GB den Schildtitel [falls notenbankfähig, sonst einen anderen] bei der Zentralbank hinterlegt, als Bargeld).
Welche Schuld soll auf Grund der Existenz eines Barvermögens bestehen?
Die Forderung der ZB der GB gegenüber. Die ausbezahlte Menge an Bargeld hat den Termin des Schuldtitels der bei der ZB hinterlegt wurde. 1 Tag vor Fälligkeit muss die GB das Bargeld wieder an die ZB zurückzahlen, um den Schuldtitel auszulösen. Und was macht die ZB mit dem Geld? Richtig: Sie verbrennt es, weil es dann wertlos ist.
Klar ist, wenn jemand Geld hat, und zu einer Zahlung verpflichtet ist,
dann muss er davon zahlen. Wenn jemand Geld hat, und zu keiner Zahlung
verpflichtet ist (alle Rechnungen bezahlt und keine Steuerlast), dann steht
dem Eigentum an dem Geld keine Schuld gegenüber.
Ja, nicht beim Eigentümer des Geldes, aber das Geld selbst existiert ja, weil es offensichtlich irgendjemand durch Kreditaufnahme bei der GB geschaffen hat und der muss diesen Kredit bis zum Termin wieder tilgen, d.h. das Geld anderswo herbekommen, wenn es der Geldhorter in deinem Beispiel nicht ausgibt und dieses andere Geld, fehlt dann wiederum einen anderen Kreditnehmer zur Tilgung seines Kredits und schon hoffen alle auf Neuverschuldung, weil sonst der Kettenbrief reißt. Wenn ich also schreibe, dass für die Existenz von Geld oder Geld-Derivaten auch immer eine Schuld auf der anderen Seite der Bilanz offen sein muss, dann ist das gesamtwirtschaftlich zu sehen. Für alles Geld in deinem Geldbörsel oder auf deinem Konto rackert sich gerade irgendwo jemand ab, um seinen Kredit zu bedienen. Erst diese Wirtschaftsleistung gibt deinem Geld Wert.
Auch dir ein schönes Wochenende!
Mit besten Grüßen
Phoenix5