WP=Prüfung nach gesetzlicher Konformität, nicht nach inhaltlicher Plausibilität!
Wirtschaftsprüfer haben damit nichts am Hut.
"...in der Weihnachtsbäckerei..."
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Vom Standpunkt des Gesetzgebers trifft das zu, wenn der WP nicht grob fahrlässig oder dumm handelt. Er prüft die Bücher auf die gesetzliche Konformität hin. Inhaltlich ist er in der oft kaum in der Lage die Abläufe zu bewerten. Bei Fragen ist er also auf die gesetzeskonforme Auskunft der Geschäftsführung angewiesen. DAS wird er sich im Zweifelsfalle auch SCHRIFTLICH bestätigen lassen und dieser Satz steht auch in JEDER Bilanz!
Wenn wir das Beispiel Nixdorf nehmen, so kann der WP nicht entscheiden, ob die aktivierten "Software-Mannstunden" REAL oder irreal sind oder aufgrund von Fehlern zustande kamen. Er wird in der Regel auch nicht bewerten können, ob der Maschinenpark "richtig" eingeschätzt wurde, sondern muß sich auf die wahrheitsgemäße, plausible Erklärung der Geschäftsführung verlassen.
Der schwarze Peter liegt also bei der Geschäftsführung und den evtl. verzerrten "Angaben", die diese dem WP macht. WPs sind insofern de jure auf der sicheren Seite. De facto wird WPs sicherlich schwanen, dass da "Unstimmigkeiten" zu sein scheinen und bisweilen "helfen" sie bei "intimen" Beratungsgesprächen (ohne Abhörung) Klienten mit Ratschlägen, wie diese Probleme von "anderen" Klienten auf "kreative" Art und Weise gelöst wurden. Speziell der Nixdorf-Fall legt solche Vermutungen nahe. Sind sie einigermaßen intelligent (davon sollte man ausgehen) werden sie die Haftungsfrage jedoch immer per Unterschrift ausschließen.
Für mich stellt sich die Frage, ob und ab welchem Zeitpunkt ein allzu großzüges "Übersehen" von ins Auge springenden Fakten (Nixdorf) auch Haftungsfragen für die beratenden Kanzleien aufwerfen könnte.
Ein heißes Eisen, sicherlich!
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