Bratwurstkönig und Quellwasser

Heinz, Mittwoch, 06.05.2015, 10:58 (vor 3906 Tagen) @ azur4555 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 06.05.2015, 15:47

Lieber Azur!

Leider bin ich von Deiner Argumentation noch nicht überzeugt. Aber es ist mir inzwischen klar geworden, dass wenn wir von Eigentum sprechen, dann das rechtliche Herrschaftsverhältnis über eine Sache meinen. Bezüglich Deiner Beispiele von der Bratwurst und dem Quellwasser ist die Sache insofern juristisch klar, wenn sich diese Sachen tatsächlich in meinem Besitz befinden.

Anders sieht es aber aus, wenn das nicht der Fall ist. Also, wenn ich beim Bratwurstkönig mal kurz hinter die Büsche muss und derweil mir jemand die Bratwurst wegfrisst oder ich die Flasche Quellwasser unbeaufsichtigt in der Sonne stehen lasse und ein vorbeikommender Müllmann diese entsorgt. Ich würde es mal für mich so formulieren, es gibt Sachen, für die sowohl ein rechtliches als auch ein tatsächliches Herrschaftverhältnis erforderlich ist. Wenn jemand mein liegengebliebenes Handy benutzt, um damit seine Mutter anzurufen, ist das wahrscheinlich nur eine unerlaubte Benutzung und kein Diebstahl. Rein rechtlich gesehen bleibt die Bratwurst in meinem Eigentum, auch wenn sie sich inzwischen schon längst auf dem Weg zu einem mir fremden Schließmuskel befindet.[[zwinker]]

Bezüglich Deiner Argumentation bezüglich der ursprünglichen Aneignung glaube ich, dass Du Dich da irrst. Um von Eigentum zu sprechen, wird ein codifiziertes Recht benötigt. D.h. mit anderen Worten, Gesellschaft und Zivilisation. Das Eigenschaftswort "ursprünglich" scheint mir in diesem Zusammenhang etwas unangebracht. Als die Europäer in Amerika landeten, gab es zweifellos irgendwelche Besitzansprüche der ursprünglichen Bewohner. Aber rein rechtlich wurde es erst zum Eigentum durch die Europäer, indem sie ihre Ansprüche auf das Land in einem Buch eintrugen.

Einiges ist mir in dieser Diskussion klar geworden. Zumindest der Umstand, dass in Bezug auf die einzelnen Sachherrschaften ein wesentlich feinere Struktur vorliegt, als es mich meine Begrifflichkeiten hätten vermuten lassen.

Danke und Lg
Heinz

--
Tyger Tyger, burning bright,
In the forests of the night;
What immortal hand or eye,
Dare frame thy fearful symmetry?


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