Das ist doch seit quasi jeher so: Nutzung durch andere: Lehen, Pacht, Grundherrschaft - Erwerb Eigentum
Hallo Meph.,
das ist heute nicht viel anders, als in einigen Gebieten schon vor tausenden Jahren. Menschen bewirtschaften z. B. Gebiet, über welches sie nicht als Eigentümer verfügen können, weil es ihnen nicht gehörte. Im alten China, im alten Ägypten, im alten Rom, im Mittelalter (wo schon damals in deutschen Städtzen ein sehr hoher Mietanteil war).
Siehe u. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Lehnswesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundherrschaft
(siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Allod
siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Asiatische_Produktionsweise )
Rein gar nichts Neues unter der Sonne. Allein der Pachtzins ist uralt. So wie das Modell Soldaten mit Wirtschaften zu versehen, damit sie sich daraus versorgen können.
Auch die starke Sammlung von Eigentum in den Händen weniger gab es immer wieder, mit wüsten Folgen. So im alten Rom, antiken Griechenland, aber auch anderswo weltweit.
Wonanders wird gefragt, wie Eigentum erworben werden kann. Das regelt in Gesellschaften mit Recht das Recht. Und zwar ziemlich genau (darauf hatten schon viele ein genaues Auge).
Eigentum kann erworben werden:
Auf Grund Gesetz (quasi direkt):
- ursprüngliche Aneignung,
- Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
- Erbe,
- Enteignung und Einziehung,
- (gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten)
- Ersitzung
- Kraft Hoheitsakt
Auf Grund Rechtsgeschäft (quasi indirekt per Gesetz):
- Veräußerung im Wege
-- Schenkung (ohne Gegenleistung)
-- Kauf, Tausch (mit Gegenleistung)
-- Sicherungsübereignung usw.
http://www.jura.uni-erlangen.de/materialien/oglakcioglu/sachenrecht/Kurze%20Wiederholun... (Seite 1 von 5)
Sachen: Mit Übertragung Besitz oder Besitzkonstitut,
Immos: Auflassung
Rechte: Übertragung
(siehe auch Inhaberschaften: http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber !)
Alles kein wenig ohne das Recht zu erkennen, dass dafür da ist, darauf zu erkennen, wie es treffend heißt.
Andere auf fremden Grund oder mit fremden Gerät oder Material wirtschaften zu lassen, ist seit jeher normal.
Auch, dass Arbeitenden nicht immer das Produkt ihrer Arbeit gehört.
Unsere Zeiten sind diesbezüglich rein gar nichts außergewöhnliches. Immerhin sind Leibeigenschaft und Sklaverei in unseren Regionen verboten, der menschliche Körper und der Mensch an sich gelten als nicht eigentumsfähig (es gibt da noch weitere Dinge, die als nicht eigentumfähig gelten).
Viele freundliche Grüße
azur
Bonus: für Geschichtsinteressierte - noch ein Modell: http://de.wikipedia.org/wiki/Standesherr
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