Das Vorliegen einer Rechtsordnung die Sklaverei oder Leibeigenschaft anerkennt

azur, Dienstag, 05.05.2015, 09:57 (vor 3907 Tagen) @ trosinette4910 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 05.05.2015, 12:33

Hallo Schneider,

Du fragst: "Was ist die systemische Voraussetzung dafür, dass Eigentum von Personen überhaupt erworben werden kann?"

Das Vorliegen einer Rechtsordnung die Sklaverei oder Leibeigenschaft anerkennt und durchsetzt.

Wie kommt es systematisch betrachtet (meint nicht das technische =
juristische Klimbim) überhaupt zum Erwerb des Eigentums? Wie erwirbt

man

z.B. Immobilien, Mobilien, Wertpapiere?


Die Voraussetzung ist, dass wir zwischen „mein“ und „dein“
Unterscheiden können, bzw. unterscheiden wollen.

Das unterscheidet man auch in vorrechtlichen Gesellschaften (das betrifft ja weit mehr, als Sachen: meine Augen, Deine Augen; mein Kind, das Kind von anderen usw. - selbst Tiere schützen ihren Nachwuchs oder verteidigen ihren Bau usw.).

Aber für Eigentum braucht es eine Eigentumsordung. D. h. Recht, durch Macht durchsetzbar.

Erst wo es das Rechtsinstitut Eigentum usw. gibt, kann man sich darauf berufen.

Anhand des Rechts kann überprüft werden, ob jemand sich zu recht auf Eigentum (oder natürlich vieles andere) berufen kann.

Das ist aber nur eine
meiner Kindergartenideen, die dem ausgereiften systemischen Denken
vermutlich nix bringt.

Einer meiner besten Profs sagte immer: Trivialisieren sie! Man versteht es bei Deinem Herangehen besser, als wenn man sich einbildet, es zu wissen, aber Bestandteile und Begriffe nicht verstanden hat.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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