Sinn des Eigentums

Falkenauge, Dienstag, 05.05.2015, 09:45 (vor 3907 Tagen) @ Mephistopheles4898 Views

In der bisherigen Diskussion fehlt die grundsätzliche Frage nach Sinn und Bedeutung des Eigentums.

Der eigentliche Sinn des Eigentums, das eine unbegrenzte Verfügungsbefugnis verleiht, ist m. E., die Existenz des Menschen mit Dingen zu sichern, die er zu seinem privaten, persönlichen Leben braucht und über die er deshalb auch ein unbegrenztes Verfügungsrecht haben muss. Dieses Privateigentum unterstützt so die Entwicklung zur in sich geschlossenen Persönlichkeit, die sich insofern von den anderen abschließt, behauptet und notwendig egozentrisch auf den eigenen Vorteil bedacht ist und es auch sein muss.

Dieses Privat-Eigentum hat sich im römischen Recht auch auf den Grund und Boden erstreckt, der geraubt oder sonstwie als Eigentum beansprucht und damit andere davon ausgeschlossen wurden (privare lat. heißt interessanterweise rauben).Im germanischen Recht gehörte der Grund und Boden der Gemeinschaft des Stammes oder Volkes und wurde vom anerkannten Repräsentanten und Anführer, dem Fürsten, als Lehen zur Bebauung und Bewirtschaftung vergeben, ging aber nicht in das Privateigentum des Besitzers über. Der Besitzer wurde Eigentümer der von ihm errichteten Gebäude und geernteten Früchte, die er für seine Existenz benötige, aber nicht Eigentümer des Bodens, der als nicht vom Menschen produziertes und vermehrbares Gut auch keines Menschen Eigentum sein konnte, weil er die anderen von sich abhängig macht, also Macht über sie verleiht.

Dazu müssen wir wieder zurückkehren, dass wir zwischen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, an denen Privat-Eigentum notwendig ist, und solchen Dingen wie Grund und Boden unterscheiden, das Gemeinschaftseigentum sein muss, damit es nicht zur Ausbeutung anderer missbraucht werden kann.
Soweit erst mal.
Siehe dazu die Analyse:
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/11/08/soziale-auswirkungen-des-eigentums-an-g...


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