Eigentum, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Hallo Heinz,
vielen Dank.
Danke mal für die ausführliche Antwort. Ich gebe zu, das ich einiges
falsch verstanden habe, anderes aber kann ich nicht erklären, weil mir die
notwendigen Begrifflichkeiten fehlen. Um die Diskussion nicht ausufern zu
lassen, möchte ich zumindest für mich einige dieser Begrifflichkeiten
geklärt haben.
Klar.
Zum Einen, das Rechtsinstitut. Soweit einverstanden. Aber den
darauffolgenden Satz kann ich nicht nachvollziehen:
Es muss nicht tituliert sein. Auch wenn z. B. kein Kaufvertrag mehr da
ist, gehören einem Sachen.
Wenn mir mein Fahrrad (alternativ Handy) gestohlen wird und wenn kein
Titel vorhanden ist, dann wird es schwierig (unmöglich) für mich, mein
Eigentumsrecht geltend zu machen. (d.h. die Zuordnung von Rechtsobjekten zu
Rechtssubjekten).Natürlich gehören mir Sachen auch ohne Titel. Aber als bloßer Besitz
und nicht als Eigentum. Zumindest nach meinen Verständnis.
Nein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bist Du klar Eigentümer geworden. Das fängt schon bei einem Imbiss an, bei dessen Erwerb Du keinen schriftlichen Vertrag oder eine Quittung erhältst. Du kaufst die z. B. Bratwurst mit Brötchen und es wird Dir zur Erfüllung des Kaufvertrages (Vertragsschluss müdlich oder sogar nur konkludent) übereignet.
Du bist nicht nur Besitzer des Gekauften, sondern Eigenbesitzer bzw. Eigentümer.
Wenn Du keinen Vertrag hast, so kannst Du es ja anders beweisen. Z. B. in dem der Verkäufer oder ein anderer Zeuge einvernommen werden.
Urkunden haben bekanntlich drei Funktionen:
- Warnfunktion (wisse, was Du tust)
- Klarstellungsfunktion
- Beweisfunktion
Ist nur in besonderen gesetzlichen Fällen Pflicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform , es kann aber auch per Vertrag vereinbart werden (Änderung oder Nebenabreden nur in Schriftform, oder wie das formuliert ist).
Ein Titel ist jedenfalls nicht für jeden Eingetumserwerb konstitutiv: http://de.wikipedia.org/wiki/Konstitutiv
Der wiki-Artikle zu: http://de.wikipedia.org/wiki/Titel_(Recht) ist nicht durchweg korrekt. Wichtig ist vor allem:
"Ein Titel (lat. titulus) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein verbrieftes Recht, das nicht nur in materiellem Sinne begründet ist und weiterhin besteht, sondern gerade von einer Autorität verifiziert und perpetuiert wurde, um bei uneingeschränkter Anerkennung geltend gemacht werden zu können, ohne dass es weiter hinterfragt werden darf.
Die Titulierung sichert durch Formstrenge und -einheitlichkeit einen fluiden Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Daher bedarf es zur Verkehrsfähigkeit meist eines Dokuments."
Juristen sprechen von Titel vor allem hinsichtlich vollstreckbarer Titel - und bei den Quellen wird es deutlicher:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungstitel_(Deutschland)
http://de.jurispedia.org/index.php/Vollstreckungstitel_(de)
Also eine Autorität hat einen Rechtsanspruch geprüft und darüber befunden. Das ist die Voraussetzung für die Vollstreckung.
Aber bitte nicht verwechseln: Wer Eigentum erwirbt, durch Enigung und Übergabe, der ist Eigentümer. Grundsätzlich auch ohne jede weiteres Papier.
Siehe vor allem auch das: http://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html
Ein Gericht wird im Streitfall sogenannt historisch prüfen, also entsprechend zeitlichem Verlauf (sonst wird zuallermeist anders geprüft):
Wem gehörte es einst?*
Wem dannach?
Wem nun?
Wenn klar ist, dass jemand das Eigentum von einem vorigen Eigentümer erwarb, oder gutgläubig von einem berechtigtem Besitzer (Sonderfall, aber nicht so selten), dann ist er ab dem Moment der Einigung und Übergabe Eigentümer.
Irgendwelcher Titel bedarf es dafür nicht zwingend.
Eigentümer ist nicht direkt wie z. B. ein akademischer Titel, oder wie der eines Fürsten.
Eigentümer ist der, der es erwarb und darüber verfügen kann, wie nur ein Eigentümer kann: Nutzung bestimmen, oder das Eigentum auf einen anderen übertragen.
Muss woanders weiterschaffen und verbleibe zunächst mit lieben Grüßen
azur
* wenn man sich eine Flasche Quellwasser zapft, dann gehört einem das als Eigentum, ohne dass das Wasser vorher jemanden gehört: ursprüngliche Aneignung.
PS: http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=titulierteforderungen.php
http://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/t/titulierte-ansprueche/
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