Das ist aber mehrfach besprochen: Funktionen des Eigentums

azur, Dienstag, 05.05.2015, 10:30 (vor 3907 Tagen) @ Falkenauge4865 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 05.05.2015, 10:35

Hallo Falkenauge,

In der bisherigen Diskussion fehlt die grundsätzliche Frage nach Sinn und
Bedeutung des Eigentums.

Das wurde aber schon oft besprochen. Siehe u. a. http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=339330

Also Zuordnungen von Rechtsobjekten zu Rechtssubjekten, Ausschluss anderer von der Nutzung, Fähigkeit damit Dinge zu besichern (siehe auch testamentarische Verfügung usw.).


Der eigentliche Sinn des Eigentums, das eine unbegrenzte
Verfügungsbefugnis verleiht,

Unbegrenzt ist die nirgend wo: Man darf mit seinem Auto niemanden totfahren usw. Das Recht gibt Begrenzungen.

Denke auch an Handelsbeschränkungen bei Kriegswaffen oder gefährlichen Gütern usw.

ist m. E., die Existenz des Menschen mit
Dingen zu sichern, die er zu seinem privaten, persönlichen Leben braucht

Ein Reicherer muss das doch weit weniger zum Lebensunterhalt nutzen, als ein ärmerer.

Allerdings will Eigentum auch unterhalten werden und hat Lasten, wie z. B. Grundsteuer.

und über die er deshalb auch ein unbegrenztes Verfügungsrecht haben muss.

Stimmt nicht - muss er nicht: siehe oben. Aber je mehr er hat, um so mehr Mittel stehen ihm t. w. zur Verfügung (also wenn er es nicht anderen überlassen musste, z. B. als Pfand).

Dieses Privateigentum unterstützt so die Entwicklung zur in sich
geschlossenen Persönlichkeit,

Meinst Du, in vorrechtlichen Gesellschaften, wie in den nicht sesshaften Stämmen der Indianer, gibt es keine Persönlichkeit?

Oder ein Mönch, der kein wesentliches Hab und Gut hat, der hätte keine Persönlichkeit? Kein Armer, kein Mittelloser habe seine Perönlichkeit entwickeln können?

die sich insofern von den anderen
abschließt, behauptet und notwendig egozentrisch auf den eigenen Vorteil
bedacht ist und es auch sein muss.

Es geht bei der Frage, wem etwas rechtlich zuzuordnen ist, auch darum Klarheit zu schaffen, der für den Leistungsaustausch notwendig ist, und zu klären, wer z. B. für die Instandsetzung einer Mietwohnung aufkommen muss.

Dieses Privat-Eigentum hat sich im römischen Recht auch auf den Grund und
Boden erstreckt, der geraubt oder sonstwie als Eigentum beansprucht und
damit andere davon ausgeschlossen wurden (privare lat. heißt
interessanterweise rauben).

Du kennst Dich mit ursprünglicher Aneignung und den Ritualen bei z. B. Eigentumsübertragung in früheren Rechtsordungen gut aus (z. B. speziell bei Übertragung Eigentum von Boden)? Da ist einiges anders entstanden, als man es sich aus heutiger Sicht zu schnell erklären kann.

Es gab schon vorher oft z. B. auch Gemeineigentum, das geplant genutzt wurde (Flurordnungen usw.) und dann immer mehr von Einzelnen verfügt wurde. Das lief regional stellenweise untertschiedlich.

Im germanischen Recht gehörte der Grund und
Boden der Gemeinschaft des Stammes oder Volkes

Das ist vorschnell und zu vereinfacht, denn das gab es in der früheren Stadien der Antike nicht anders. Und an vielen weiteren Stellen der Welt.

und wurde vom anerkannten
Repräsentanten und Anführer, dem Fürsten, als Lehen zur Bebauung und
Bewirtschaftung vergeben, ging aber nicht in das Privateigentum des
Besitzers über.

Auch das stimmt nur teilweise. Die Lehensordnung war rein gar nicht so rein, wie es oft zu vereinfacht angenommen wird. Siehe Allod, siehe dann auch Eigentum der Kirchen usw. Siehe auch Freissassen usw.

"http://de.wikipedia.org/wiki/Krongut - im Grund öffentliches Eigentum (wie Regalien)

vs.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausgut - im Grund Privateigentum.

Das ist doch interessant, oder?

Eigentum ist also immer gegeben.

Vermögen enthalten verschiedenes: Lehensbesitz und Privateigentum."

Der Besitzer wurde Eigentümer der von ihm errichteten
Gebäude und geernteten Früchte, die er für seine Existenz benötige,
aber nicht Eigentümer des Bodens,

Das stimmt so in mehrfacher Hinsicht nicht, denn es gab z. B. Freibauern, die ihren eigenen Grund und Boden hatten. Die mittelalterliche Gesellschaft war weit komplexer. Da gab es verschiedenen Abstufungen, wie man an der Hoistorie der Dorfentwicklungen sehen kann.

der als nicht vom Menschen produziertes
und vermehrbares Gut auch keines Menschen Eigentum sein konnte,

Das zeigt leider falsches Verständnis. Es wird auch Eigentum, das nicht vom Menschen produziert oder vermehrbar ist: Z. B. den Fund oder die urprüngiche Aneignung. Wenn Du einen schönen Stein findest, dann ist er Dein (siehe aber Beschränkungen bei z. B. Schatzfunden usw.).

Und oft gehört doch Reichen Dinge, die sie weder direkt produziert haben, oder die nicht vermehrbar sind (wie Gemälde usw.).

weil er die
anderen von sich abhängig macht, also Macht über sie verleiht.

Das stimmt so nicht, weil zu einfach und zu mechanisch gedacht...

Eigentum macht doch nicht direkt andere abhängig. Wenn einem Fürsten z. B. ein Park gehört (Pückler)...

Der eine hat viele Verpflichtete, der andere weniger. Das ist noch nicht mal mit der Menge von Eigentum zu erklären.


Dazu müssen wir wieder zurückkehren, dass wir zwischen Gebrauchs- und
Verbrauchsgütern, an denen Privat-Eigentum notwendig ist,

Gebrauchs- und Verbrauchsgüter gab es schon in vorrechtlichen Gesellschaften.

und solchen
Dingen wie Grund und Boden unterscheiden, das Gemeinschaftseigentum sein
muss, damit es nicht zur Ausbeutung anderer missbraucht werden kann.

Kennst Du die berühmte "Tragik der Allmende"?

Viele freundliche Grüße

azur

--
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