Nein, nicht wirklich, oder vielleicht doch?
Hallo lieber virtueller Jurist azur,
das ist schon ganz richtig:
und indirekt ist das öffetnliche Recht involviert über das
Ermöglichen
funktionierenden Privatrechts.
Das so nicht ganz - denn Recht entwickelt sich auch aus Gewohnheiten. Da
die Menschen auch schon in vorrechtlichen Gesellschaften tauschten und in
Grundzügen Handel trieben, gab es sehr wohl schon vorher Üblichkeiten.
Schon ganz richtig und so nicht ganz?
Wie darf ich das verstehen?
Nein, erst braucht es öffentliches Recht und das Gewaltmonopol, dann
erst
wird Privatrecht nachgelegt.
Das mag so auf den ersten Blick einleuchtend sein, aber da kam nicht eines
vor dem anderen, sondern entwickelte sich letztlich zeitgleich, denn die
Bedürfnisse, und damit Triebkräfte der Entwicklung, waren auch nicht
nacheinander gegeben.
Gut; vielleicht dies als gemeinsame gedankliche Basis:
Es gibt seit sehr langer Zeit kleine Gruppen von Menschen, deren Zusammenleben bestimmt wird von Reziprozität, von sozialen Regeln, die von allen eingehalten werden.
(= akephale Gemeinschaft).
Es gibt noch keine Öffentlichkeit, somit auch noch nicht den Unterschied von Öffentlichkeit und Privatbereich.
Im nächsten Schritt schert ein Charismatiker, Machtbesessener, Psychopath (name him as you like) aus der Gemeinschaft aus und stellt eine neue Regel auf:
Ihr seid ab jetzt abgabenpflichtig (wer nicht gehorcht, bekommt Besuch von meinen Bizeps).
Diese neue Regel startet die Ausbildung einer Öffentlichkeit, heißt, die neue Regel ist keine soziale Regel, sondern das erste Recht (er hat sich das Recht herausgenommen, Abgaben zu fordern).
Es entstehen die ersten Gesetze, die sowohl Art, Menge und Termin der Abgabe bestimmt, als auch die Sanktionen bei Nichterfüllung, Teilerfüllung etc. definieren.
Das öffentliche Recht ist entstanden (noch als kleines Pflänzchen, wächst sich aber zunehmend zum mächtigen Baum aus).
Dieses erste Öffentliche Recht beinhaltet erstmals die drei Gewalten Legislative, Judikative und Exekutive, vereint in den Händen des name him as you like und seinen Bizeps .
Die sozialen Regeln ändern sich dramatisch; sie müssen sich dem Erfüllungsdruck anpassen.
Die sozialen Regeln reichen nicht mehr aus für ein friedliches Zusammenleben (Konkurrenz, Jagd nach der Abgabe etc.).
Der Herrscher erkennt die Notwendigkeit von gesetzlicher Regelung und erlässt die ersten Gesetze für den Privatbereich.
Das Privatrecht ist entstanden (noch als kleines Pflänzchen, wächst sich aber zunehmend zum mächtigen Baum aus).
Fazit (bezogen auf die Startphase):
Soziale Regeln > Öffentliches Recht + soziale Regeln > Öffentliches Recht +
soziale Regeln + Privatrecht
Soziale Regeln regeln das Zusammenleben frei von Bevormundung durch wen auch immer.
Öffentliches Recht regelt das Verhältnis von Herrscher zu Untertan.
Privatrecht regelt das Zusammenleben außerhalb der sozialen Regeln.
Alle Entwicklung von Öffentlichem und Privatem Recht nach der Startphase dient NUR dem Erhalt der Macht einiger Weniger über den großen Rest.
Öffentliches Recht bedeutet ja, dass das Verhältnis Staat-Bürger
geregelt wird. Daher ist letztlich jedes Prozessrecht, auch das im
Zivilrecht, auch öffentliches Recht (das Strafrecht bekanntlich sowieso),
denn es wird geregelt, was zwischen staatlichem Richter und Privaten
passiert.
Erst das öffentliche Recht ermöglicht die Benennung von gesetzlichem
Zahlungsmittel (lustige bunte Zettel),
das Privatrecht gibt nur die Spielregeln vor, wie mit den Zetteln und
deren Derivate umgegangen werden muß.
Nein, die Unterscheidung ist: Das eine regelt Staat-Bürger, das andere
von Privatem zu Privatem.Mit Geld werden oft private Zahlschulden beglichen. Aber auch staatliche,
wie Steuern.
Mann azur, schäm Dich mir solche Binsen zu schreiben.
Da hat sich als nicht eines vor dem anderen entwickelt, sondern die
genauere Differenzierungen erfolgten erst später.
s.o.
Freundliche Grüße
KK