Der Richter prüft den Vertrag, 1. Semester Jura

baisse-man, Sonntag, 20.03.2016, 13:11 (vor 3615 Tagen) @ azur3652 Views

Hi azur,

es geht nicht darum, wenn ein Konflikt besteht, sondern der Zeitpunkt, wann der Vertrag geschlossen wird. Wenn er erst mal da ist, kann man über den Inhalt streiten bzw. ob er gebrochen wurde.
Gesetze wären demnach auch Verträge (was nicht ganz korrekt ist) und ein Vertragsbruch wird mit der entsrpechenden Vertragsstrafe geahndet. Der Magistrat stellt lediglich den Vertragsbruch fest.
Durch das Teilnehmen an der Wahl gibst du dein Einverständnis, dich dem Willen der Mehrheit zu beugen. Auch das ist Zustimmung.

Auch ein Despot oder Gewaltherrscher ist auf Konsens angewiesen. Wenigstens muss er die Zustimmung seiner Gefolgsleute haben.

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Erkenne dich selbst.


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