Anmerkung
Hallo azur!
dann einfacher: Auch in vorrechtlichen Gemeinschaften gibt es verbindliche
Vereinbarungen.
Habe ich nicht bestritten. Ob das bei allen Beteiligten mit der Verbindichkeit klar ist, darf man bezweifeln.
Was Du damit meinst, ist nicht völlig klar:
Ohne Staat keine Justiz, ohne Justiz keine Verträge im juristischen
Sinne.
Nein, nicht nur keine Justiz (Teil des sogenannten Rechtsstabes), sondern
auch vor allem nicht ohne Gesetze oder verbindliche Entscheidungssammlungen
(alte Rechtsbücher, sogenanntes Weistum usw.), also Recht.
Ich meinte natürlich die Judikative.
Im Gegensatz zur Schwerkraft, die es auch schon vor ihrer
wissenschaftlichen Beschreibung gab.
Ja, genau das. Nicht im Gegensatz, sondern eher genau wie. Die Schwerkraft
existiert auch ohne Beschreibung ihrer Gesetzmässigkeiten.
Es gab vorher schon ähnliche Handlungen. Jura ist aber keine Naturwissenschaft und schon gar nicht universal gültig.
Wollte Dir nur darlegen, dass das, was Verträge im Kern ausmacht, also
die Verstädingung zweier Seiten* über einen Sachverhalt, nicht erst mit
dem Recht oder durch das Recht entstehen.
Wie gesagt: habe ich nie bestritten.
Hoffe wir verstehen uns jetzt.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.