Verhältnis Schuldrecht Sachenrecht - Geld und Recht usw.
Hallo allen hier Beteiligten,
bin imho wirklich angetan, was sich getan hat im Verständnis einiger zwingend notwendiger Grundlagen.
ÖRe-Privatrecht
Vorrechtlich - rechtlich (denke schon, und das meine ich freundlich, dass Wesel die Entwicklung und die Triebkräfte dieser guter erkennt)
usw.
Man muss aufpassen, wenn Grundunterscheidungen zusammenspielen.
Das Schuldrecht ist oft die Grundlage für Änderungen im sachenrechtlichen Bereich, der einen anderen "Sektor" regelt, woraus sich auch eigene Ansprüche ableiten lassen. Da muss man sich genau vor Augen führen, was Verpflichtungseben und was Erfüllungsgeschäft und was Verfügungsgeschäft ist. Auf Grund des Verpflichtungsgeschäfts, bei dem die Schuld oder Verpflichtung zu einer Einräumung von Besitz (Nutzungen, gibt es auch auch sachenrechtlich angelegte und begründete Modelle - ja sogar familien- oder erbrechtliche) oder dem Wechsel der Eigentümerposition (Veräußerung) oder Dientsleistung, entsteht...
auf Grund dieser Schuld wird dann das getan, was das Sachenrecht vorsieht, damit bei einem Eigentümerwechsel das Eigentum wechselt - siehe speziell aber nicht nur Mobilien, sondern Immobilien (oder an Hand SaRe wird beurteilt, ob das Eigentum bzw. wie weit - siehe Anwartschaften - wechselte + siehe auch die gesetzlichen Schranken, bei der Verfügung des z. B. nicht Gutgläubigen).
Die Verpflichtung wird erfüllt, in dem verfügt wird. Verfügen kann eben nur der Eigentümer usw. (der Inhaber dieses Verfügungsrechts ist, wie man auch Inhaber von immateriellen Rechten sein kann, aber auch Gestaltungsrechten, wie die Kündigung).
Zudem interessant in diesem Zusammenhang die Stufen der Verfügbarkeiten:
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Gut
Siehe dort oberes Schema.
Und: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingut#Schematisierung
Hab in den letzten Jahren, aber besonders in den letzten Monaten so gesundheitlich abgebaut, dass ich immer weniger kann und mich schonen sollte. Sagen jedenfalls die Heilkundigen, und ich merke es auch.
Nur zum Verständnis: Schleich die Treppen hoch und runter wie ein Greis, weil die Wirbel an die Hirnhaut des Rückenmarks schlagen und kann nicht mehr als 100 Gramm anheben. Typisch fürs Krankheitsbild, heißt es. Und das ist nur ein Ausschnitt. Die Gewebeveränderungen gehen leider weiter... Und auch, wenn ich fast nur, und gern, vegetarisch..., was sehr angenehm ist.
Danke für das Verständnis.
Viel, viel Erfolg. Es wird dem Modellen der Geldentstehung und der Analyse des Kapitalismus/Debtismus dienen, wenn die grundlegenden Regelungszusammenhänge, die logisch und zwingend sind, und das weltweit, verstanden werden und richtig angegeben werden. Das wäre für den GrandÂseiÂgÂneur der Autopoesis Luhmann auch nie anders in den Sinn gekommen, so wie auch sein Schema zeigt, das ich so oft verlinkte. Wer Vorgängen rund um Schuld und Erfüllung (Schuldverhältnisse, Forderungen, Titel usw. usf.) verstehen und verwenden will, der muss sich das eben anschauen und durchdringen.
Aber: Das kann auch, wenn man es durchschaut, viel Freude bereiten.
Kleiner Tipp: Dass, was das gesetzliche Zahlungsmittel regelt, ist natürlich öffentliches Recht (das aber nicht nur die Grundlagen für privatrechtliches regelt, sondern auch Ansprüche gegenüber dem Staat, die Spielregeln des Staates an sich und die Abwehrrechte gegenüber staatlichem Handeln). Aber es entsteht dabei eine Sache, die dann den Eigentümern gehört. Auf Grund von Verpflichtungsgeschäften - Schuldverhältnissen, wird dann darüber verfügt. Das gilt vor allem auch für den "innerbanken Verkehr" oder https://de.wikipedia.org/wiki/Interbankenhandel
Die Banken verpflichten sich gegenüber anderen: Den Kunden und anderen Banken. woraus sie ihren Nutzen ziehen.
Die Kunden haben Verpfichtungen bei Banken und natürlich jede Menge wirtschaftliche Gründe dafür.
Das alles regelt zumeist und vor allem im Kern das Privatrecht. Aber einiges auch das öffentliche Recht. Und selbst die Strafnormen, die das sichern, sind öffentlich-rechtlich.
Viel Glück! Gute Literatur dazu ist ja bekannt.
Viele freundliche Grüße
azur
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