Es geht ja nicht um die Rückzahlung des 20-Euro Scheins, das macht ja keinen Sinn
sondern darum, dass der Schein an etwas Substantielles gebunden ist.
Wenn die Rückzahlung des Kredits, der bei der ZB liegt, an die GB durch den Lohn für die Arbeitsleistung des Kreditnehmers erfolgt, dann ist das schon mal ziemlich substantiell. Und wenn dann noch der Kredit durch das Haus des Kreditnehmers besichert ist, dann spätestens, oder?
Bernd Borchert