Anleihe-Würdigkeit

BerndBorchert, Sonntag, 20.03.2016, 14:09 (vor 3615 Tagen) @ Ashitaka3873 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 20.03.2016, 14:23

ZB sind ja Staatskredite. Der Staat ist bei der Kreditaufnahme ein
Kreditnehmer wie jeder andere, oder?


Nein, ich hatte die
rechtlichen
Unterschiede
hier schon voneinander getrennt dargestellt. Es sind
Anleihengeschäfte, bei denen immer bereits vorhandene Geldeinheiten an den
Staat gezahlt werden.

Ok, Du hast insofern recht, dass bei einer Anleihe (egal ob für Staat oder für ein Unternehmen) das Geld schon vorher da sein muss (kein Kredit)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verzinsliches_Wertpapier#Emittenten_und_Emissionen

Andererseits scheint mir der Staat da wie ein anderer Wirtschaftsteilnehmer dazustehen. Also ohne Vorrechte. Insbsondere kann er nicht fordern/erzwingen, dass ihm jemand Geld leiht.

Bereits aus diesem Grunde (der Staat hat keine Sicherheiten, sondern nur
ein leeres Versprechen anzubieten) handelt es sich bei den Staatsschulden
(stark begrenzte Kassenkredite ausgenommen), um keine Kreditkontrakte,
sondern um milliardenfache Ausleihungen der den Staat finanzierenden
Gläubigerseite ("mittelbar" über Pensionskassen, Versicherer etc.).

Vergiss nicht die "int. Finanzmärkte" hinter denen ich als Verschwörungstheoretiker die Verschwörer vermute, die so als Gläubiger die Staaten abhängig und kontrollierbar machen, und das seit Jahrhunderten.

Bei Deiner Darstellung spielen jetzt die Steuereinnahmen (Abgaben) keine Rolle mehr, zumindest erwähnst Du sie hier jetzt nicht mehr. Ist es aber nicht auch für den Ausleiher einer Anleihe (nicht nur für einen Kreditgeber) sehr wichtig, dass die Leihe bedient werden kann? Und zwar nicht nur die Rückzahlung (das wird durch eine neue Anleihe erledigt) sondern vor allem die Zinsen, und die werden durch die Steuereinnahmen bedient (grob gesehen ...)

Insofern spielt die Kreditwürdigkeit (= Fähigkeit, den Kredit bedienen zu können) auch bei einer Anleihe die entscheidende Rolle. (Anleihe-Würdigkeit, sozusagen).

Bernd Borchert


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