Öffentliches und Privatrecht entstanden gleichzeitig
Hallo KK,
das ist schon ganz richtig:
und indirekt ist das öffetnliche Recht involviert über das
Ermöglichen
funktionierenden Privatrechts.
Das so nicht ganz - denn Recht entwickelt sich auch aus Gewohnheiten. Da die Menschen auch schon in vorrechtlichen Gesellschaften tauschten und in Grundzügen Handel trieben, gab es sehr wohl schon vorher Üblichkeiten.
Es hat sich auch viel über den Schadensersatz entwickelt. Auch aus dem Büßen von Taten usw.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Restorative_Justice
Nein, erst braucht es öffentliches Recht und das Gewaltmonopol, dann erst
wird Privatrecht nachgelegt.
Das mag so auf den ersten Blick einleuchtend sein, aber da kam nicht eines vor dem anderen, sondern entwickelte sich letztlich zeitgleich, denn die Bedürfnisse, und damit Triebkräfte der Entwicklung, waren auch nicht nacheinander gegeben.
Siehe:
http://www.rechtslexikon.net/d/ius-publicum/ius-publicum.htm
https://en.wikipedia.org/wiki/Ius_publicum
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswesen_im_antiken_Rom
Standardwerk in Deutschland: http://www.beck-shop.de/Stolleis-Geschichte-oeffentlichen-Rechts-Deutschland-Band-1-Rei...
http://www.schreiben10.com/referate/Recht/4/Rom---Gerichtswesen-und-Prozessformen-in-Ro...
Öffentliches Recht bedeutet ja, dass das Verhältnis Staat-Bürger geregelt wird. Daher ist letztlich jedes Prozessrecht, auch das im Zivilrecht, auch öffentliches Recht (das Strafrecht bekanntlich sowieso), denn es wird geregelt, was zwischen staatlichem Richter und Privaten passiert.
Erst das öffentliche Recht ermöglicht die Benennung von gesetzlichem
Zahlungsmittel (lustige bunte Zettel),
das Privatrecht gibt nur die Spielregeln vor, wie mit den Zetteln und
deren Derivate umgegangen werden muß.
Nein, die Unterscheidung ist: Das eine regelt Staat-Bürger, das andere von Privatem zu Privatem.
Mit Geld werden oft private Zahlschulden beglichen. Aber auch staatliche, wie Steuern.
Hatte unlängst schon was dazu geschrieben: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=399692
Da hat sich als nicht eines vor dem anderen entwickelt, sondern die genauere Differenzierungen erfolgten erst später.
Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeines_Recht
3 Örtliches Gewohnheitsrecht
4 Zurückdrängung des gemeinen Rechts
Viele freundliche Grüße
azur
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