Schrieb ich doch direkt darüber: Auch vor Staat und Recht gibt es verbindliche Entscheidungen und Vereinbarungen
Hallo Rybezahl,
Danke.
hierzu:
Der privatrechtliche Vertrag ist also keine Ausgeburt des
Staates?
Hatte ich doch direkt zuvor geschrieben:
"Hallo Rybezahl,
ja, man geht davon aus: ohne Staat kein Recht. Vorstaatliche Gemeinschaften haben keine Gesetze in unserem Sinne und vor allem keinen Rechtsstab (Menschen die mit dem Recht beschäftigt sind - Richter, Gerichtsvollzieher usw.).
Das Recht besteht nicht aus Verträgen. Verträge sind allgemeinsprachlich rechtlich sanktionierte Verabredungen oder Vereinbarungen (Übereinkunft usw. usf.). Fachleute sprechen von übereinstimmende Willenserklärungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung
Natürlich gibt es auch im vorrechtlichen Bereich Übereinkünfte. Z. B. über Schenkungen, Nutzungen, Schadensersatz, Heiraten usw. Die sind dort nur nicht rechtlich bewehrt (Fachwort).
Also kann man sie nicht am Recht messen und nicht rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen."
Noch mal: Auch in vorrechtlichen Gemeinschaften gibt es Übereinkünfte (und auch andere Entscheidungen), die a) bindend und b) dauerhaft sind.
Nur ohne Privatrecht kann es doch nicht rechtlich sanktioniert werden.
Dass, was einen Vertrag in Kern ausmacht, gab es auch schon vor dem Recht: 2 Menschen (oder mehr) verabreden bzw. kommen überein bzw. machen gemeinsam aus, was passieren soll bzw. wie sich die Ausgangslage ändern soll.
Auch in vorrechtlichen Gesellschaften wird geschenkt (oft als Teil der Buße, aber auch als Mitgift usw.) und getauscht.
Man ist sich also einige darüber, dass was erst A hat, anschließend zu B gehören soll...
Man hat selbst bei sehr einfachen menschlichen Gemeinschaften, die entlang Flussläufen siedelten, Austausch gefunden. D. h. Die unten an der See hatten Dinge vom oberen Flusslauf, und die oben vom unteren, wo sie jeweils nicht lebten. Z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Cahokia
Also muss man sich verständigt haben und sich gegenseitig dauerhaft Dinge überlassen haben.
Das ist doch, was einen Vertrag im Kern ausmacht: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Das Recht schafft die Möglichkeiten, dass das rechtlich verteidigen zu können. Richter, die bei Vertragsstreitigkeiten entscheiden. Gesetze, an denen sich das messen lässt (Rechtsetzung, also schriftliche Niederlegung, erfolgt in der Entwicklung erst später und ).
Die ersten Niederlegungen von Übereinkünften waren u. a. das hier: http://www.wissen.de/lexikon/kerbholz (gibt es in vielen Gegenden der Welt - und geschichtlichen Phasen der Menschheit) - Jede Seite bekam jeweils eine Hälfte, die es brauchte, um die Ansprüche dessen geltend zu machen, den wir als Gläubiger bezeichnen.
Das Recht schafft nicht Verträge und Übereinkünfte an sich, sondern nur deren rechtliche Bewehrung.
Und das kommt, weil Notwendigkeiten und Triebkräfte danach drängen:
"Das ist für eine hochkomplexe Gesellschaft kaum möglich, wo Warenketten z. B. sehr lang sind, also über zig Stationen gehen: Rohstoffe, Verarbeitung, Einzelteilherstellung, Montagen, Vertrieb, Handel mit zig Händlern..."
Noch schnell ein Wort der Freiwilligkeit: Stellen wir uns einen Basar oder Markt vor. Die Marktteilnehmer wählen aus, mit wem sie sich vereinbaren. Nur wo es gewollt wird, kommt ein Geschäft zusammen. Ohne Willen kein Vertrag.
Speziell in Deutschland kann man sehr gut erkennen, dass der Entwicklung von Städten häufig Marktflecke vorausgehen. Diese Marktflecke entwickeln bald auch eine Markgerichtsbarkeit, wo kleinere Konflikte schnell entschieden (dabei auch eine Art Dienstleistung) werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Marktrecht_%28historisch%29
(oft sind auch auf Marktplätzen Rolande aufgestellt, an deren Schwerthaltung klar ist, welche Rechte dort zum Einsatz kommen - neben den oft an zentralen Plätzen abzulesenen Masseinheiten, die dort jeweils gelten: Ein "Fuß", eine "Elle" usw. kann regional sehr unterschiedlich sein.
Maße sind Maßstab, wie Rechtssätze Maßstäbe sind.)
Das findet dann t. w. auch Ausdruck in der Niederlegung von Entscheidungen und grundsätzlichen Rechtssätzen: Wenn A, folgt daraus B.
Das konnte man woanders schon vor 4tausend Jahren: https://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Ur-Nammu#Beispiel
(für alle Interessiert, bis hin zu den TTIP-Schiedsgerichten: https://de.wikipedia.org/wiki/Restorative_Justice )
Fazit: Schon vor der Entstehung des Rechts (ein sehr langer Prozess) gab es das, was wir im Kern Vertrag nennen.
Also Übereinkünfte bzw. Verabredungen. Das Recht schafft nur Mittel, diese Verabredungen zu verteidigen.
Und Vereinbarungen trafen Menschen auch, wenn es keine Gerichte und Gesetze gab, die bei Streitigkeiten helfen konnten, oder diese nur schwer oder praktische nicht zu erreichen waren - siehe u. a. : https://de.wikipedia.org/wiki/Indentur ).
Abschließend: Stellen wir uns vor, eine Rechtsordnung ist in einem failed state zusammengebrochen. Wie nennt man es, wenn sich unter diesen Umständen zwei verabreden, dass sie etwas tauschen wollen? Man würde sagen: Die beiden schließen einen Vertrag.
Früher gab es dass ja noch öfter, dass ein Familie Eigentum an Land hatte, ohne die heutigen Mittel, wie Grundbücher (gibt es ja weltweit selten). Das wurde von der später entstehende Rechtsordnung respektiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvermutung
Dann ist oft zu erleben, dass Zeugen für Rechtsakte benötigt werden.
In diesem berühmten Buch ist beschrieben, wie in einer für uns einfachen Gesellschaft, an der Grenze zur vorrechtlichen Gesellschaft, schon jede Menge Vertragsmodelle gelebt wurden: Pachtung, Eigentum usw. http://www.kiwi-verlag.de/buch/liebe-und-tod-auf-bali/978-3-462-03799-9/
Viele freundliche Grüße
azur
Viele freundliche Grüße
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