Ist der Staat bei einer Kreditaufnahme nicht ein Wirtschaftsteilnehmer wie jeder andere?

BerndBorchert, Sonntag, 20.03.2016, 00:17 (vor 3616 Tagen) @ Ashitaka3835 Views

Ein Privatrecht hat es nicht gebraucht, um den Machtkreislauf zu
eröffnen. Es brauchte Söldner der Zentralinstanz, die für ihre Muckis in
Geldeinheiten bezahlt werden wollten (der dadurch versprochenen ewigen
Option / Haltbarkeit wegen) und auf der anderen Seite ausreichend
Abgabepflichtige (vorher Naturalabgaben), die aufgrund des Abgabetermins
nun alles für den Erhalt der Geldeinheiten zu leisten bereit waren (und
hopp ... und hopp!). Denn im Falle der Verweigerung der Abgabe zum Termin
drohten grausame Sanktionen der Zentralinstanz.

zum Verständnis: Du meinst "Zahlung der Geldeinheiten", nicht "Erhalt", oder?

Ok. So war das mal. Aber wie ist es heute? Die meisten Schuldtitel bei der ZB sind ja Staatskredite. Der Staat ist bei der Kreditaufnahme ein Kreditnehmer wie jeder andere, oder? Und es ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen diesem Kreditgeber und dem Staat, no? oder gibt es da Sonderbestimmungen?

Bernd Borchert


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