Du bist ulkig - Recht entsteht doch nicht nur aus Richterrecht, sondern immer auch durch den Herrscher
Wie meinen?
Du hattest zuletzt die Grundlagen der Rechtsordnung angesprochen und dabei als Quelle des Rechts nur die Judikative (wörtlich) erwähnt. Diese schafft auch Recht, nämlich das https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht
Das ist im angelsächsischen Rechtskreis weit wichtiger, als bei uns (in der Praxis ist es auch bei uns ungemein wichtig, weil sich alle an der Rechtsprechung orientiern und damit begründen, aber geurteilt wird aus dem Gesetz heraus und weniger aus einer für die Angelsachsen berühmten https://de.wikipedia.org/wiki/Kasuistik ). Das bekommt man wunderbar detailiert und gut erklärt bei Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft - https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_und_Gesellschaft !!
Dieses Standardwerk ist bis heute unübertrofen.
Standarddefinition des Recht ist, dass es Rechtssetzung und Rechtsstab braucht
Übrigens ist in historischen Wörterbüchern ist Rechtsstab noch im engeren Sinne ein Gericht. Aber dazu gehört in moderenen Gesellschaften natürlich mehr, wie Staatsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher - eben all die, die mit der Anwendung des Rechts befasst sind.
Rechtssetzung findet neben dem Richterrecht vor allem vom Herrscher fest. Der schafft Gesetze und weitere Rechtsgrundlagen. Und sei es eine Tributsforderung gekleidet in einen Rechtsbefehl: gib... oder erleide ...
(BM geht es um Legitimation der Herrschaft und Rechtsbefolgung - das ist verwandt - aber nicht albern)
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.