Teilweise nachvollziehbar ....
, aber nicht alle polizeilichen Dienstanweisungen (Schleswig-Holstein: 'Rahmenbefehl'?) dürften für Kriminelle relevant sein. Man könnte zumindest differenzieren.
Auf der anderen Seite drängt sich mir gelegentlich der Eindruck auf, dass die Kriminellen die ersten sind, die von solchen Interna erfahren. War nicht die Information, dass Syrer Vorzugsbehandlung bekommen schneller bei den Schleusern als bei uns in der Presse?
Der direkte Kanal könnte also besser funktionieren als das Informationsfreiheitsgesetz. Für die Presse doch sowieso.