Ne, tut es nicht
Zudem sagt das Gutachten an dieser Stelle, es deute einiges
darauf hin, dass der Bund das Mindestmaß an politischen Aktivitäten
noch
unterschritten habe, was heißt, das Gutachten lässt dem Bund noch
Spielraum (Grenzschließung noch nicht erforderlich).
Falsch, das Gutachten beschuldigt den Bund mit dem o.g. Satz weniger als
das Mindestmaß getan zu haben (vulgo: auf den Händen gesessen und gar nix
gemacht).
"Es liegt innerhalb eines nur begrenzt justiziablen politischen
Gestaltungsermessens des Bundes, was getan werden
muss, um ein gemeinsames europäisches Einwanderungs-
und Asylrecht wiederherzustellen oder neu zu justieren."
Quelle:
http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf
Das Gutachten sagt damit, dass dem Bund nur begrenzte Möglichkeiten gegeben sind, das europäische Recht durchzuführen. Das geht nur, wenn alle europäischen Partner mitspielen. Darin liegen auch die "begrenzt[en] justiziablen politischen" Möglichkeiten begründet.
Eine Möglichkeit wäre ein Vertragsverletzungverfahren gegenüber den Staaten, die zulassen, dass Asylsuchende über einen anderen als den Luft- oder Seeweg nach Deutschland kommen (siehe Gutachten). Das will natürlich vermieden werden, sonst kann man das mit der EU auch gleich beenden.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.