In Oesterreich Leben oder Freiheit bedroht?
"Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder
unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge, die
unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im
Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den
Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder
Anwesenheit darlegen."
Hervorhebung von mir.
Ich denke, das gilt fuer die Einreise aus einem anderen Schengen-Staat nicht.
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