Absurd. Grenzen waren offen und der zu prüfende Vorwurf ist, diese nicht geschlossen zu haben.
Es geht nicht nur darum, ob was man angeblich muss, sondern desweiteren
darum, ob die Merkel falsch gehandelt habe, als sie alleinherrlich die
Grenzöffnung befahl.Hierzu: "Person der Woche:
Udo di Fabio
Der Richter der KanzlerinAngela Merkels radikale Grenzöffnung ist offenbar ein historischer
Rechtsbruch. Das mit Spannung erwartete Gutachten des Verfassungsrechtlers
Udo di Fabio erschüttert das politische Berlin. Ausgerechnet eine
Regierungspartei weist der Regierung Verfassungsbruch nach."
http://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Der-Richter-der-Kanzlerin-article16...
Absurder Unsinn. Die rechtliche Situation ist klar, es gibt keine Personenkontrolle
an einer Schengen Innengrenze und damit gibt es keine Grenze, die Merkel hätte öffnen
können.
Merkel hat möglicherweise unterlassen, die Grenzen zu schliessen.
Das steht auch so im von Dir verlinkten Gutachten.
In dem Gutachten heißt es: "Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet,
wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische
Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist."
Auch wenn man es zum 1001 mal wiederholt, es macht es nicht wahrer, dass Merkel die Grenzen
geöffnet habe.