@pigbonds, schau doch bitte einfach mal in die Gesetze
, bevor Du hier Unsinn verbreitest.
Absurder Unsinn. Die rechtliche Situation ist klar, es gibt keine
Personenkontrolle
an einer Schengen Innengrenze
Es gibt keine permanenten Personenkontrollen an der Grenze mehr, aber dennoch ist der Grenzuebertritt ist wie folgt gesetzlich geregelt:
Bürger der Europäischen Union einschließlich des Europäischen Wirtschaftsraums müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes/EU bei der Einreise in die Bundesrepublik einen Pass oder anerkannten Passersatz mitführen und während ihres Aufenthaltes besitzen.
Für alle anderen Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten, besteht nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes eine Passpflicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht#Deutschland
Personen die ohne Dokumente die Grenze uebertreten, verstossen damit klar gegen deutsche Gesetze. Jeder Beamte muss bei Wissen taetig werden. Da die Verstoesse ueberall leicht zu beobachten sind, haette man daher klar von Gesetzes wegen taetig werden muessen. Ausserdem sind Stichproben nach wie vor moeglich.
und damit gibt es keine Grenze, die Merkel
hätte öffnen
können.
Die Staatsgrenzen schliessen Gebiete ein, in denen Gesetze gelten.
Merkel hat möglicherweise unterlassen, die Grenzen zu schliessen.
Nein, Merkel hat per Kanzleranweisung einfach Gesetze ausser Kraft setzen lassen. Kein Gesetzgeber hat diese Gesetze ausser Kraft gesetzt oder neue dazu beschlossen.
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