Trifft für Merkel und Clan nicht zu
Aus diesem Rechtsgutachten eines anerkannten Juristen müssen aber auch
konkrete Rechtsfolgen abgeleitet werden: Frau Merkel muss vor einem
Strafgericht angeklagt, in extremis sogar in Verwahrung genommen werden.
Denn es würde den Gleichheits-Grundsatz verletzen, wenn andere Bürger
für das selbe Rechtsdelikt angeklagt und verurteilt werden, die ehemalige
Stasi-Mitarbeiterin Merkel aber nicht!
Die dürfen das!
Steht im StGB §129 Absatz 2 Ziffer 1.
LG
Isländer
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Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
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