Trifft für Merkel und Clan nicht zu

Isländer, Freitag, 22.01.2016, 21:28 (vor 3670 Tagen) @ software-engineer4454 Views

Aus diesem Rechtsgutachten eines anerkannten Juristen müssen aber auch
konkrete Rechtsfolgen abgeleitet werden: Frau Merkel muss vor einem
Strafgericht angeklagt, in extremis sogar in Verwahrung genommen werden.
Denn es würde den Gleichheits-Grundsatz verletzen, wenn andere Bürger
für das selbe Rechtsdelikt angeklagt und verurteilt werden, die ehemalige
Stasi-Mitarbeiterin Merkel aber nicht!


Die dürfen das!

Steht im StGB §129 Absatz 2 Ziffer 1.


LG
Isländer

--
Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
18tm4vxxbKH878xhLWGMhdhtx3rJ16Jc2P


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.