Ich kenne keine Rechtsgrundlage fuer "Geheimerlasse" ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 22.01.2016, 22:13 (vor 3671 Tagen) @ CalBaer4443 Views

Welche Rechtsgrundlage gibt es fuer geheime Erlasse?

Ohne ausgewiesener Staatsrechtler zu sein, wuerde ich sagen, was ich schon sagte: im Geheimdienstbereich ist es sicherlich zulaessig, Erlasse ebenfalls geheim zu halten.

Genauso gibt es ja u.a. beim Bundesgerichtshof Senate fuer Spionage-Faelle (Geheimschutzsenate, auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit), bei denen trotz grundsaetzlichen Oeffentlichkeitsprinzips im deutschen Gerichtsverfahren (Ausnahme: Familiengerichte seit ein paar Jahrzehnten) die Oeffentlichkeit immer ausgeschlossen ist.

D.h. ich wuerde sagen, dass es eine Abwaegung des oeffentlichen Interesses und der Staatsraeson sein muss, um einen Erlass wirklich "geheim" zu halten.

Davon zu unterscheiden sind Erlasse, die die erlassenden Ministerien fuer zu unbedeutend halten, oder die sich an einen solch kleinen Adressatenkreis richten, dass sie sie bewusst nicht in ihrem eigenen Amtsblatt veroeffentlichen.

Diese aber werden meist dennoch in den einschlaegigen Loseblattwerken "veroeffentlicht", d.h. das sind bestimmt keine, auf die der Begriff "Geheimerlass" anwendbar waere, denn sie werden ja nicht "unter Verschluss" gehalten - jeder kann sie einsehen, es wird nur die wenigsten interessieren.

Was also an einheitlichem ungewoehnlichem Verhalten bei der Bundespolizei und teilweise bei den Laenderpolizeien zu beobachten ist, deutet zwar einerseits auf einen "von oben", "von hoeheren Orts" kommenden einheitlichen Willen hin (sonst gaebe es deutlich mehr beobachtbare Konfusion). Andererseits glaube ich nicht an einen Geheimerlass, da angesichts dessen, was auf dem Spiele steht, es m.E. bestimmt "Whistle Blower" gegeben haette, es waere also doch durchgesickert.

Die Anweisungen, die ethnische Zugehoerigkeit von Taetern zu verschweigen, sickerte ja auch prompt immer wieder durch.

So kann ich es mir also nur so erklaeren, dass es zwar behoerdeninterne Anweisungen gibt, aber eben nicht mit Erlasscharakter im Wortsinne.

Das braucht es auch nicht. Auch eine Telefonkonferenz mit allen Polizeipraesidenten oder Dienststellenleitern/Hoeheren Polizeifuehrern erfuellt denselben Zweck.

Wenn allerdings von ansonsten eingehaltenen Rechtsvorschriften abgewichen werden soll, also das uebliche Ermessen einsetig ausgeuebt oder gar ueberschritten werden soll, dann, ja dann koennte ich mir vorstellen, dass manch einer das "gerne schriftlich haette". Und daher werden wohl auch irgendwann "belastende" Schriftstuecke auftauchen, vielleicht aber auch erst in fuenfzig Jahren aus dem Archiv.

Das Informationsfreiheitsgesetz jedenfalls hilft, wie der US-FOIA, nur bedingt - man muss naemlich ziemlich genau angeben, wonach man sucht, wenn man einen Antrag stellt.

Eher waere eine parlamentarische Anfrage erfolgversprechend - aber dazu bedarf es wohl erst einer AfD-Fraktion im betreffenden Parlament.

Bis dorthin sind weitere Millionen hier bzw. haben Nachzugsanspruch.

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